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Klimaangepasstes Bauen

Im Juni 2017 kam es in der Stadt Oranienburg zu einem Starkregenereignis in Folge dessen mehrere Bereiche des Stadtgebietes überflutet wurden. Es ist davon auszugehen, dass es Aufgrund des Klimawandels in Zukunft zu einer Zunahme solcher Ereignisse kommen wird. Strategien des klimaangepassten Bauens und Maßnahmen zur Vorsorge rücken daher verstärkt in den Fokus der Stadtentwicklung. Doch auch Hausbesitzer  und Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, in eigener Initiative Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Starkregen entsteht, wenn sehr große Niederschlagsmengen in kurzer Zeit auf ein meist räumlich begrenztes Gebiet fallen. Dies geschieht vorwiegend in Verbindung mit Gewitterfronten in der Zeit von Mai bis September. Die Menge an Niederschlagswasser übersteigt dann oft deutlich die Leistungsfähigkeit von Regenwasserkanälen, Leitungen und Gewässern und es kommt zu Überflutungen. Daraus können erhebliche Schäden an Gebäuden und Personenschäden resultieren. Infolge des globalen Temperaturanstiegs werden solche extremen Regenereignisse wahrscheinlich zunehmen. Dies ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass wärmere Luft mehr Wasserdampf aufnehmen und transportieren kann.

Städte und Gemeinden sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den Folgen des Klimawandels auseinander zu setzen. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaresilienten (widerstandsfähigen) Stadt ist die Überflutungsvorsorge. Am 07.05.2018 hat die Oranienburger Stadtverordnetenversammlung daher beschlossen, die Starkregengefährdung analysieren zu lassen und aus dem Ergebnis geeignete Maßnahmen für einen besseren Schutz vor Starkregenereignissen abzuleiten. Im ersten Schritt soll eine sogenannte Starkregengefährdungskarte erstellt werden. Diese prognostiziert für das Stadtgebiet die Überflutungsflächen-, tiefen und Fließgeschwindigkeiten unter Berücksichtigung verschiedener Niederschlagsszenarien. Diese Grundlage ermöglicht es der Stadt, das Starkregenrisiko angemessen bei der Planung zu berücksichtigen sowie bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Zudem können Bürger der Risikokarte die Gefährdung ihres Grundstücks bzw. Gebäudes entnehmen, um selbst tätig zu werden.

 

Objektschutz und bauliche Vorsorge

Das Auftreten von Starkregen ist ein Wettereignis, dessen Auswirkungen sich auch durch vorausschauende Planung nur bis zu einem Maß mindern lassen. Daher sollten auch Gebäudeeigentümer je nach Gefährdung eigene Vorsorgemaßnahmen treffen. Gemäß dem Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zum Objektschutz und zur baulichen Vorsorge hängt das Ausmaß der Schäden u.a. von der Lage (Topographie, Relief, Versiegelungsgrad), der Niederschlagsintensität und –dauer, der Aufnahmekapazität des Bodens und des öffentlichen Entwässerungssystems, der Bauweise und der bestehenden Schutzmaßnahmen ab.

Durch Starkregen verursachte Schäden entstehen insbesondere durch das Eindringen des Wassers in ein Gebäude über folgende Wege:

  • Eindringen des Wassers über tieferliegende Gebäudeöffnungen (Türen, Treppen, Lichtschächte, Garageneinfahrten).
  • Eindringen von Rückstauwasser in ungesicherte Keller durch die Kanalisation.
  • Eindringen des aufgestauten Sickerwassers durch die Kellerwände bzw. -sohle.
  • Eindringen des Grundwassers über Öffnungen und undichte Stellen (Rohrdurchführungen) in den Keller.

 

Die Möglichkeiten zum Schutz vor Schäden durch Starkregenabflüsse sind vielfältig. Die denkbaren Schutzmaßnahmen zielen darauf ab, die Menge des zuströmenden Niederschlags zum Gebäude zu vermindern und das Eindringen des Wassers in das Gebäude zu verhindern. Wo dies nicht möglich oder gewollt ist, kann die sogenannte „nasse Vorsorge“ eine Alternative sein. Dabei steht die Verminderung des Schadenspotentials im Falle einer Überflutung im Mittelpunkt.

 

Im Folgenden sind einige Maßnahmen im Bereich des Objektschutzes und der baulichen Vorsorge zusammengefasst. Diese sind sowohl bei bestehenden Gebäuden als auch beim Neubau anwendbar.

  • Ableitung des Oberflächenwassers durch Senken, Mulden und Barrieren
  • Ableitung des Sickerwassers durch Drainage
  • bauliche Anpassung und Abdichten von Gebäudeöffnungen und Rohrdurchlassen
  • Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz durch Abwasserhebeanlagen und Rückstauverschlüsse
  • Vertikale und horizontale Abdichtung von Bauteilen und Mauerwerk
  • Maßnahmen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers
  • Maßnahmen zur Abflussvermeidung und –verzögerung durch Entsiegelung und Bepflanzung (auch Dachbegrünung)
  • Raumverkleidung mit wasserunempfindlichen Materialen und Verlegung sensibler Geräte und Installationen oberhalb der Rückstauebene zur Schadenminimierung im Falle einer gezielten Flutung bestimmter Bereiche des Gebäudes (z.B. Keller, Erdgeschoss)
  • Aufständerung des Gebäudes (bei Neubau)

 


 

Weiterführendes

Die folgenden Publikationen stellen ausführlich die gebäudebezogenen Risiken durch Starkregen dar und listen im Detail Möglichkeiten der baulichen Vorsorge auf. Sie geben eine Hilfestellung, wie der Gefährdung für den einzelnen Immobilienbesitzer ermittelt und wie die Wirksamkeit und Effizienz der Schutzmaßnamen geprüft werden kann.