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23.11.2018

Kinderreisepass: Gültigkeitsdauer soll sich ändern

Wer künftig mit seinen Kindern in den Urlaub fahren möchte, muss häufiger die Gültigkeit des Kinderreisepasses überprüfen: Im ersten Quartal 2019 tritt voraussichtlich ein neues Passgesetz in Kraft. Das europäische Recht schreibt vor, dass Ausweisdokumente mit einem RF-Chip ausgestattet sein müssen, damit eine jahrelange Gültigkeit zulässig ist.

Der deutsche Kinderreisepass besitzt dieses elektronische Speicherelement jedoch nicht und genügt somit nicht mehr dem europäischen Standard zur Fälschungssicherheit. Deshalb wird die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ab Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes künftig auf ein Jahr begrenzt. Bislang ist der Kinderreisepass sechs Jahre lang gültig bzw. so lange bis das Kind 12 Jahre alt wird.

Unverändert soll bleiben, dass ein Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt wird. Eine Aktualisierung ist nötig, wenn das Kind auf dem Foto nicht mehr zweifelsfrei erkannt werden kann. Eine Verlängerung ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Passbild möglich und kostet wie die Aktualisierung 6 Euro.

Sollte für das Kind, bevor es das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, ein Ausweisdokument mit einer längeren Gültigkeitsdauer benötigt werden, ist es weiterhin möglich, einen normalen Reisepass (Gebühr 37,50 Euro) und/oder Personalausweis (Gebühr 22,80 Euro) zu beantragen. Beide Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren und sind mit einem Chip ausgestattet, der den EU-Anforderungen entspricht. Zu beachten ist jedoch, dass auch Personalausweis und Reisepass bereits vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig werden können, wenn die Identität nicht mehr zweifelsfrei feststellbar ist, weil sich das äußere Erscheinungsbild zu sehr verändert hat.

Kinderreisepässe, die noch vor Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes ausgestellt oder verlängert werden, behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer – derzeit wie oben beschrieben für die Zeit von sechs Jahren bzw. bis das Kind 12 Jahre alt ist. Wer möchte, kann bis dahin also noch die Möglichkeit nutzen und einen Kinderreisepass zu alten Konditionen beantragen.