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Offenlegung: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuell laufenden Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit den zugehörigen Dokumenten.


Allgemeine Hinweise zum Verfahren

Das Bauge­setz­buch sieht zwei Stufen für die Betei­li­gung der Öf­fent­lich­keit im Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren vor:
 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit muss möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, unterschiedliche Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen einer Planung informiert werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift zu geben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung werden bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt.

Die frühzeitige Beteiligung kann bspw. in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung und/oder in Form einer Offenlegung der vorhandenen Planunterlagen erfolgen. Die Art der Durchführung sowie Angaben zu Ort und Fristen der frühzeitigen Beteiligung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gemacht. Auf der Internetseite der Stadt wird auf dieser Seite (Menüpunkt »Aktuelles > Öffentliche Auslegung«) ebenfalls auf diese Termine hingewiesen.

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit

Formale Beteiligung der Öffentlichkeit / Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Entwurf eines Bauleitplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können dabei unberücksichtigt bleiben.

Ort und Zeitraum der Öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig im Amtsblatt für die Stadt Oranienburg bekannt gegeben. Auf der Internetseite der Stadt wird ebenfalls auf die Termine hingewiesen und die Unterlagen digital zur Einsicht bereitgestellt.

Bitte geben Sie bei Ihrer Stellungnahme immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an. Nach Erhalt wird Ihnen eine Eingangsbestätigung zugeschickt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden von der Stadt im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB geprüft. Die Anregungen werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der anderen bekannten privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Daraus können sich Planänderungen ergeben. Gegebenenfalls wird dann die Öffentliche Auslegung wiederholt.

Das Ergebnis der Abwägung wird der Stadtverordnetenversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens teilen wir Ihnen schriftlich mit, inwiefern Ihre Stellungnahme berücksichtigt wurde.


Aktuelle öffentliche Auslegungen

Folgende Bauleitpläne liegen bei der Stadt Oranienburg gemäß § 3 (1) oder § 3 (2) BauGB zu den jeweils angegebenen Zeiten zur Einsicht bereit:

 

Bebauungsplan Nr. 161 »Friedrichstraße 27 a - 27 c« (08.03.-09.04.2024)

Bebauungsplan Nr. 161 „Friedrichstraße 27 a – 27 c“ – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung § 3 (2) BauGB
 

Lageplan des Geltungsbereiches des BP Nr. 161 »Friedrichstraße 27 a - 27 c« (rot markiert = Geltungsbereich), ohne Maßstabsangabe
Lageplan des Geltungsbereiches des BP Nr. 161 »Friedrichstraße 27 a - 27 c« (rot markiert = Geltungsbereich), ohne Maßstabsangabe

Grafik: Lageplan des Geltungsbereiches des BP Nr. 161 „Friedrichstraße 27 a – 27 c“ (rot markiert = Geltungsbereich), ohne Maßstabsangabe


 

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oranienburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 161 „Friedrichstraße 27 B“ beschlossen.

Anzustrebendes Planungsziel ist die Bestandssicherung und die behutsame Nachverdichtung in dem Wohngebiet, zunächst für die Grundstücke mit dringendem Handlungsbedarf.


Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Sachsenhausen an der Friedrichstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 587/241, 588/241, 589/241 und teilweise 497/74 in der Flur 1 in der Gemarkung Sachsenhausen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Grafik gekennzeichnet.

 

Umweltprüfung

Durch das Urteil des BVerwG vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22 – wurde der Bebauungsplan nach § 13b BauGB als Unvereinbarkeit mit der SUP-Richtlinie erkannt. Diese Bebauungspläne leiden an einen beachtlichen Verfahrensfehler. Deshalb muss für den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan mit einer Teilfläche nach § 13b BauGB das Verfahren umgestellt (Regelverfahren) und die Verfahrensschritte nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wiederholt werden. Das Verfahren wird nunmehr im Regelfahren durchgeführt. Für den Bebauungsplan ist gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes.
 

Offenlegung der Planunterlagen (Ort, Dauer, Öffnungszeiten)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 „Friedrichstraße 27 a – 27 c“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

08.03.2024 bis einschließlich 09.04.2024

im Stadtplanungsamt der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Gebäude II, 1. Obergeschoss, Foyer zu folgenden Zeiten aus:


  • Montag, Mittwoch, Donnerstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 bis 13.00 Uhr

 

Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten

Während der Offenlegung können von jedermann Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich, während der Sprechzeit auch zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Schriftliche Stellungnahmen sind an die oben genannte Postanschrift oder an die E-Mail-Adresse konrad@oranienburg.de zu richten.

Ergänzend werden die Planunterlagen, die Gegenstand der Offenlegung sind, im Internet-Portal der Stadt www.oranienburg.de zugänglich gemacht und können dort unter der www.oranienburg.de/offenlegungen im oben genannten Zeitraum eingesehen werden.

Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

 

Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen, die verfügbar sind

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlegung mit ausgelegt werden, gehören:

  • der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 161, inkl. Karten vom Februar 2024

 

Im Umweltbericht sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Auswirkungen auf die Tiere:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Flächeninanspruchnahme, der Veränderung der Habitatstruktur, den visuellen Wirkungen, den Lärmimmissionen und der Trennwirkung

Auswirkungen auf die Pflanzen:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Pflanzen, z.B. Verlust von Rasenflächen bzw. Zier- und Nutzgärten

Auswirkungen auf die biologische Vielfalt:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut biologische Vielfalt, z.B. Verlust von Zier- und Nutzgartenfläche

Auswirkungen auf die Fläche:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung unter Aufzeichnung der geplanten Überbauung und Flächennutzung

Auswirkungen auf den Boden:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (baubedingt, anlagebedingt und betriebsbedingt), z.B. Flächeninanspruchnahme durch zusätzliche Versiegelung

Auswirkungen auf das Wasser:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (bau/ -abrissbedingt, anlagebedingt und betriebsbedingt), z.B. Sicherung der vollständigen Versickerung von Regenwasser

Auswirkungen auf die Luft:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (bau/ -abrissbedingt, anlagebedingt und betriebsbedingt), z.B. Luftqualität durch baubedingte Staubentwicklung

Auswirkungen auf das Klima:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (bau/ -abrissbedingt, anlagebedingt und betriebsbedingt), z.B. kleinklimatische Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung

Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild:

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung (bau/ -abrissbedingt, anlagebedingt und betriebsbedingt), z.B. ortsbildprägender Bewuchs

Auswirkungen auf Menschen, Gesundheit und Bevölkerung

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die landschaftsbezogene Erholung und die Gesundheit (Lärm)

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung, Ausschluss baudenkmalpflegerischer Belange

 

Weiterhin liegen umweltrelevante Informationen im Klimaschutzkonzept der Stadt Oranienburg – einschließlich Maßnahmenkatalog, in der Baumschutzsatzung der Stadt Oranienburg sowie im Landschaftsplan – einschließlich Kartenwerk zu u.a. den angrenzenden Schutzgebieten (Naturschutzgebiet (NSG) Pinnower See, FFH-Gebiet Schnelle Havel sowie dem Landschaftsschutzgebiet Obere Havelniederung) vor.

 

Datenschutzhinweise

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

 

Oranienburg, 01.03.2024

 

Alexander Laesicke                                                                          Siegel
Bürgermeister

 

 

Anlagen zum Download 

Veröffentlichung: