Seiteninhalt

A/0112/2021 Antrag des OBR Germendorf - Errichtung Wohnblock im Birkenwäldchen


[Antrag]



Eine erste planungsrechtliche Einschätzung der benannten Flächen ist erfolgt.
Es obliegt der WOBA zu entschieden, ob sie an dieser Stelle die Errichtung eines Wohngebäudes voranbringen kann und will. Sollte ein entsprechender Entwicklungswille vorhanden sein, wird die WOBA entsprechende Schritte einleiten.

Derzeit Abstimmung mit der WOBA zu kurzfristig umsetzbaren Baumaßnahmen läuft. Entlang des bestehenden Wohnblocks soll die WOBA eine Bauvoranfrage stellen, da hier ein Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch vermutet wird.