Corona-Pandemie
Sie finden alle Informationen rund um die aktuell geltenden Corona-Regelungen auf der Website des Landkreises Oberhavel unter www.oberhavel.de/corona.
Da der Landkreis Oberhavel und sein Gesundheitsamt für alle Maßnahmen rund um die COVID-19-Pandemie zuständig ist, finden Sie dort auch alle damit zusammenhängenden Informationen aktuell aufbereitet – bitte informieren Sie sich daher primär auf o.g. Website.
Informationen rund um die Auswirkungen von COVID-19 auf Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Oranienburg finden Sie hier auf der städtischen Website. Die aktuellen Regelungen für Schulen und Kindergärten werden von den jeweiligen Einrichtungsleitungen an die Eltern übermittelt und auch auf deren Internetseiten veröffentlicht.
Informationen
Stadtverwaltung
Ab dem 4. April 2022 werden entsprechend der Entscheidung der Brandenburger Landesregierung die bisherigen Corona-Regeln aufgehoben, auch für den Besuch des Bürgeramtes bzw. der Stadtverwaltung: So entfallen etwa die sog. 3G-Regel oder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Da sich die Infektionszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, wird darum gebeten, dass Besucher/innen Rücksicht nehmen und weiterhin freiwillig auf die bekannten Abstands- und Hygieneregeln achten (innerhalb der Räume mind. 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen sowie Desinfektion der Hände mit den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten Desinfektionsmitteln).
Auch das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske kann wirkungsvoll für Besucher/innen und Mitarbeiter/innen das Risiko einer Ansteckung reduzieren.
Städtische und andere Einrichtungen
Auch das Regine-Hildebrandt-Haus, das Bürgerzentrum, der Eltern-Kind-Treff sowie die Dorfgemeinschaftshäuser sind ab dem 4. April wieder frei zugänglich. Auch hier entfallen die 3G-Regelung sowie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Gleiches gilt für die Stadtbibliothek, die ebenfalls wieder ohne jegliche Einschränkung besucht werden darf.
Ob beim Training, bei Wettkämpfen, Veranstaltungen oder im Rahmen von Schulangeboten: Auch beim Sport laufen alle Beschränkungen wie 3G-Regelung oder Maskenpflicht aus. Sportangebote in Kitas und in Horten sind zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen. Städtische Sporthallen können ohne Einschränkung betreten werden, hier sei allerdings weiterhin regelmäßiges Lüften empfohlen.
Bitte um freiwillige Schutzmaßnahmen
Da sich die Infektionszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, sei darum gebeten, trotzdem weiterhin auf die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Auch das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske kann wirkungsvoll das Risiko einer Ansteckung reduzieren.
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