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07.12.2020

Unterstützung für das lokale Gemeinwesen: Corona-Härtefallfonds geht an den Start

Basierend auf einem Beschluss der Oranienburger Stadtverordnetenversammlung hat die Stadtverwaltung einen Härtefallfonds mit einem Volumen von 100 000 Euro eingerichtet, mit dem lokale Vereine, Verbände und Initiativen, welche durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, unterstützt werden sollen.

Um möglichst schnell und unbürokratisch helfen zu können, wird auf die bereits vorhandene Zuwendungsrichtlinie „Nr. 1 – Allgemeine Förderung des Gemeinwesens“, welche den Vereinen und Initiativen bereits gut bekannt ist, zurückgegriffen. Im Rahmen dieser Richtlinie würdigt die Stadt Oranienburg bereits seit langem das Gemeinwesen und möchte dem Ehrenamt damit auch in der aktuell schwierigen Zeit helfen.

 

Beantragung über die Zuwendungsrichtlinie

Auf www.oranienburg.de/zuwendungen sind sowohl die Zuwendungsrichtlinie als auch das Antragsformular zu finden. Alle Vereine, Verbände und Initiativen, welche mit ihren Maßnahmen und Angeboten im Oranienburger Stadtgebiet tätig und aufgrund der Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind, können mit maximal 2.000 Euro pro Einzelfall unterstützt werden. Die Antragstellung muss schriftlich auf dem vollständig ausgefüllten Formblatt mit den notwendigen Anlagen erfolgen.

 

Kriterien für Bewilligung

Nach der Antragstellung entscheidet ein Härtefallgremium, bestehend aus politischen Vertretern und Vertreterinnen Oranienburgs sowie Fachkräften aus der Verwaltung, über die Gewährung und die Höhe der Unterstützung. Folgende Kriterien werden dafür herangezogen:

  • Die Antragstellenden hatten Mindereinnahmen oder Mehrausgaben, welche im Zuge der Pandemie aufgetreten sind und mit der Pandemie in unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden können. Nachweise müssen erbracht werden.
     
  • Diese Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen konnten nicht mit anderen sozialen Leistungen und/oder der Unterstützung von anderen Fördermittelgebern (Land, Bund) gedeckt werden. Nachweise müssen erbracht werden.

 

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachkosten, Betriebskosten sowie Honorar- und Personalkosten. Eine Antragstellung ist ab sofort und jederzeit möglich. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.