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12.11.2018

12. November: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland und Grundlage für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Auch in Oranienburg zogen mit der Kommunalwahl im März 1919 erstmalig Frauen in die Stadtverordnetenversammlung ein. An dieses wichtige Datum erinnert anlässlich des Jahrestages die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oranienburg, Christiane Bonk.

Der 12. November 1918 gilt als Geburtsstunde des allgemeinen, aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen. Der Weg dorthin war lang. Das Frauenstimmrecht wurde von Akteurinnen verschiedener Flügel der Frauenbewegung seit Mitte des 19. Jahrhunderts erstritten und erkämpft. Im Januar 1919 fand die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung statt – erstmalig unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählte. Kurz darauf – am 2. März 1919 – folgten die Kommunalwahlen. Auch in Oranienburg wurde gewählt. In die  Stadtverordnetenversammlung zogen mit Marie Bieber, Ida Ihle, Elise Zorn gleich drei Frauen ein. Insgesamt zählte das Parlament damals 35 Stadtverordnete. Der Frauenanteil lag bei 8,6 Prozent. Im nationalen Vergleich schnitt Oranienburg durchaus gut ab: in die Nationalversammlung wurden 37 Frauen gewählt, das entspricht einem Anteil von 8,7 Prozent.

 


 

Und heute? Frauen sind zahlenmäßig seit 1919 in keinem Parlament Deutschlands gleichberechtigt vertreten. In den Gemeindeparlamenten liegt der Frauenanteil durchschnittlich bei 25 Prozent. „In Oranienburg ist das nicht anders“, sagt Gleichstellungsbeauftragte Christiane Bonk. „Von 36 Stadtverordneten sind lediglich neun Frauen – das sind Fortschritte im Schneckentempo. Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, deshalb braucht Demokratie Männer und Frauen. Dass gilt im besonderen Maße für die Kommunalpolitik, die die Lebenswelten der Menschen unmittelbar berührt.“

Ein zentraler Grund für die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen sind ihre im Vergleich zu Männern geringeren Aufstiegschancen in Parteien, z. B. bei der Vergabe von Wahllistenplätzen und Direktkandidaturen. „Verbindliche gesetzliche Vorgaben, wie sie aktuell im Land Brandenburg diskutiert werden, wären eine Möglichkeit das zu ändern“, sagt Christiane Bonk.