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12.07.2019

Ab sofort Tempo 30 in Teilen der Bernauer Straße

In der Bernauer Straße dürfte es seit neuestem in der Nacht deutlich leiser sein: Aus Lärmschutzgründen gilt zwischen Fischerweg und Stralsunder Straße von 22 bis 6 Uhr Tempo 30. Auch vor dem Seniorenwohnheim hinter der Bahnunterführung darf ab sofort nur noch höchstens 30 km/h gefahren werden - dies gilt allerdings tagsüber zwischen 7 und 18 Uhr.

Ein nächtliches Tempolimit an Hauptstraßen vermindert Lärm und beschert Anwohnerinnen und Anwohnern einen erholsameren Schlaf. Ruhiger sollte es nun auch in der Bernauer Straße werden, denn in dem vergleichsweise stärker befahrenen Teilstück zwischen Fischerweg und Stralsunder Straße gilt seit neuestem zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30.

„Die Tempobeschränkung wurde nach einem entsprechenden Antrag der Stadtverwaltung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel angeordnet“, erklärt Sven Dehler, Verkehrsplaner bei der Stadt Oranienburg. Anlass für diesen Antrag war ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Verkehrsentwicklungsplan, wonach die zulässige Höchstgeschwindigkeit zugunsten eines umweltgerechteren Verkehrs auf mehreren Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt herabgesetzt werden sollte. „Das ist jedoch gar nicht so ohne Weiteres umsetzbar“, erklärt Sven Dehler. „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden, das kann zum Beispiel die Verkehrssicherheit oder der Lärmschutz sein“, so der Verkehrsexperte. Die deshalb durchgeführten schalltechnischen Berechnungen zeigen klar: Nur in der Bernauer Straße, zwischen Fischerweg und Stralsunder Straße, werden die für die Nacht geltenden Lärmgrenzwerte überschritten. Deshalb wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit hier auf 30 km/h herabgesetzt. Östlich der Einmündung in die Stralsunder Straße darf wieder Tempo 50 gefahren werden, hier werden die Lärmgrenzwerte eingehalten.

Was auf den ersten Blick vielleicht etwas seltsam anmutet: Kurz hinter der Bahnunterführung zeigt ein Schild erneut Tempo 30 an. In diesem Fall geht es jedoch nicht im Lärmschutz, sondern um das dortige Seniorenwohnheim. Seit neuestem sieht die Straßenverkehrsordnung nämlich wahlweise auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor Altenheimen sowie Schulen und Kitas vor. Diese gilt dann jedoch nicht in der Nacht, sondern tagsüber zwischen 7 und 18 Uhr. Der Betreiber des Seniorenheims hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, dem hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel zugestimmt.