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08.03.2021

Anmeldefrist für Osterfeuer endet demnächst

Bis zum 19.03.2021 können Osterfeuer für den Zeitraum zwischen Gründonnerstag, 01.04.2021, und Ostersamstag, 03.04.2021 bei der Stadt angemeldet werden.

Wichtig zu wissen: Osterfeuer sind unabhängig von ihrer Größe genehmigungs- und gebührenpflichtig. Damit die Erlaubnis noch fristgerecht versandt werden kann, muss ein entsprechender Antrag bis zum 19.03.2021 beim Ordnungsamt der Stadt Oranienburg eingereicht werden. Der Antrag kann formlos per Brief oder Email gestellt werden und sollte Auskunft über den Tag, die Uhrzeit und die Größe des geplanten Feuers geben. Weiterhin ist eine Lageskizze der Örtlichkeit beizufügen. Wer auf Nummer sichergehen will, kann das Antragsformular
auf der Internetseite der Stadt Oranienburg nutzen: https://oranienburg.de/Lagerfeuer

Bei der Durchführung des Feuers sind einige Hinweise zu berücksichtigen. So sollte ein kleiner Wall aus Steinen und Sand um das Feuer gebildet und auf ausreichend Abstand zu Gebäuden und entflammbaren Materialien geachtet werden. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug muss das Feuer sofort gelöscht werden. Um sicherzustellen, dass sich keine Igel, Mäuse oder anderen Kleintiere in der Holz-Anhäufung versteckt haben, sollte diese vor dem Entzünden noch einmal umgesetzt werden. Damit der traditionelle Brauch für alle Beteiligten zum Vergnügen wird und ohne Einsatz der Feuerwehr auskommt, ist das Feuer bis zum vollständigen Abbrennen natürlich auch stets gut im Auge zu behalten.

Die Genehmigungen werden abhängig von den neuen Corona-Regelungen erteilt.
Die Anträge senden Sie bitte an die Stadt Oranienburg, Ordnungsamt, Daniela Gröll, groell@oranienburg.de.