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21.11.2022

Anträge auf Baumfällung bitte bis spätestens zum 31.12. stellen

Damit Anträge auf Baumfällungen rechtzeitig bearbeitet werden können, sollten diese bis spätestens zum Jahresende bei der Stadtverwaltung eingehen.

Bäume dürfen nur von Oktober bis einschließlich Februar gefällt werden. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Deshalb gehen gerade zum Jahresende und Jahresanfang besonders viele Anträge auf Baumfällung in der Oranienburger Stadtverwaltung ein. Um alle Anträge rechtzeitig bearbeiten zu können und damit den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Fällung noch zeitgerecht durchführen zu können, bittet das Tiefbauamt darum, dass die Anträge ab sofort bis spätestens zum 31.12. eines Jahres gestellt werden.

Grundsätzlich hat eine ausgestellte Fällgenehmigung eine Gültigkeit von einem Jahr. Ist sie also einmal erteilt und die Vegetationszeit hat schon begonnen, kann die Fällung auch noch ab dem 1. Oktober erfolgen.

In diesem Jahr sind von privaten Grundstückseigentümern bereits 277 Anträge auf Fällung eines Baumes eingegangen. Im Schnitt werden jährlich rund 300 Anträge gestellt. Als Ausgleich für den gefällten Baum muss in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden, was von der Verwaltung auch kontrolliert wird. Ferner besteht die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung zu leisten. In diesem Fall übernimmt die Stadtverwaltung das Pflanzen und die Pflege eines neuen Baumes im Stadtgebiet.

Anträge können per E-Mail (Carola Franz, franz@oranienburg.de), per Post oder zu den Sprechzeiten auch persönlich direkt im Fachamt abgegeben werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: Ausgefülltes Antragsformular, Fotos von dem oder den beantragten Bäumen sowie Lageplan oder Skizze, woraus der genaue Standort des Baums hervorgeht. Die Bearbeitungszeit beträgt im Moment circa sechs bis acht Wochen.