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04.04.2022

Corona-Regeln in der Stadtverwaltung und ihren Einrichtungen weitestgehend entfallen

Entsprechend der Entscheidung der Brandenburger Landesregierung entfallen auch in der Oranienburger Stadtverwaltung und ihren dazugehörigen Einrichtungen ab Montag, den 4.4.2022 die bisherigen Corona-Regeln wie folgt:

Die Stadtverwaltung können Bürgerinnen und Bürgerinnen ohne 3G-Nachweis aufsuchen. Auch eine Schutzmaske muss nicht mehr getragen werden.

Das Regine-Hildebrandt-Haus, das Bürgerzentrum, der Eltern-Kind-Treff sowie die Dorfgemeinschaftshäuser sind wieder frei zugänglich. Auch hier entfallen die 3G-Regelung sowie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske. Gleiches gilt für die Stadtbibliothek, die ebenfalls wieder ohne jegliche Einschränkung besucht werden darf.

Ob beim Training, bei Wettkämpfen, Veranstaltungen oder im Rahmen von Schulangeboten: Auch beim Sport laufen alle Beschränkungen wie 3G-Regelung oder Maskenpflicht aus. Sportangebote in Kitas und in Horten sind zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen. Städtische Sporthallen können ohne Einschränkung betreten werden, hier sei allerdings weiterhin regelmäßiges Lüften empfohlen.

Bitte um freiwillige Schutzmaßnahmen

Da sich die Infektionszahlen weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, sei darum gebeten, trotzdem weiterhin auf die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Auch das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske kann wirkungsvoll das Risiko einer Ansteckung reduzieren.