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04.02.2021

Das Oranienburger Standesamt im Corona-Jahr 2020

Die Zahl der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Oranienburger Stadtgebiet weist für das zurückliegende Jahr 2020 trotz Covid-19-Pandemie keine gravierenden Veränderungen zum Vorjahr auf.

Mehr Geburten in Oranienburg

Bei den Geburten konnte das Standesamt wieder ein Plus verzeichnen. 834 Kinder erblickten 2020 in Oranienburg das Licht der Welt, davon 405 Mädchen und 432 Jungen. Das sind 22 Geburten mehr als im Jahr 2019.

Ganz oben auf der Hitliste der Vornamen standen Mia, Charlotte und Ella. Bei den Jungen waren Oskar, Finn und Noah besonders beliebt.

Weniger Sterbefälle in 2020 – deutlicher Anstieg im Januar 2021

Zur Statistik des Standesamtes gehören auch die im vergangenen Jahr Verstorbenen. 523 Todesfälle waren 2020 im Stadtgebiet zu verzeichnen, davon 273 Männer und 250 Frauen. Im Vergleich zu 2019 sind das 17 Verstorbene weniger.

Die Auswirkungen der Pandemie zeigten sich im Januar 2021 allerdings bereits umso deutlicher. 14 Sterbefälle mehr als im Januar des Vorjahres mussten durch das Oranienburger Standesamt beurkundet werden. Ein Drittel der Verstorbenen war mit dem Coronavirus infiziert.

Kaum weniger Hochzeiten im Pandemiejahr

Trotz der Pandemie und der damit verbundenen Probleme haben sich im vergangenen Jahr 326 Paare in Oranienburg das „Ja"-Wort gegeben. Das sind nur 33 Paare weniger als 2019.

Besonders in den ersten Monaten der Pandemie gab es zunächst viele Absagen und Verschiebungen: Kontaktbeschränkungen, nur schwer erhältliche Ringe und Blumen sowie die fehlende Möglichkeit, den großen Schritt richtig zu feiern, drückten deutlich auf die Hochzeitslaune. Hinzu kam, dass zeitweise nur das Brautpaar selbst an der Trauung teilnehmen durfte. Im Sommer konnten die Eheschließungen bei schönem Wetter schließlich im Gartenzimmer des Schlossparks durchgeführt werden. Diese Alternative fand großen Zuspruch und ließ die Zahl der Trauungen im Oranienburger Standesamt wieder etwas ansteigen.

Nach wie vor müssen bei den Trauungen die Auflagen der Eindämmungsverordnung berücksichtigt werden. Aktuell dürfen sich im Trauraum fünf Personen aufhalten: Das Brautpaar, zwei weitere Personen (evtl. Trauzeugen oder gemeinsame Kinder über 14), gemeinsam in einem Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren sowie die Standesbeamtin oder der Standesbeamte. Alle Beteiligten müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen.