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08.10.2021

Durchführung eines Volksbegehrens: »Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘«

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem

12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022

im Bürgeramt der Stadt Oranienburg, zu den üblichen Öffnungszeiten, durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006geboren sind,
  • seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 


Beantragung eines Eintragungsscheines

für das Volksbegehren »Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ‚Sandpisten‘«: