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20.08.2021

Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg: Die Karte für den besonderen Einsatz

Gemeinsame Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg

Ehrenamtliches Engagement verbindet die Menschen in Brandenburg und Berlin, schafft gemeinsame Erfahrungsräume und gegenseitiges Verständnis. Der freiwillige Einsatz für andere und das Gemeinwohl verdient höchste Anerkennung, weil er den sozialen Zusammenhalt stärkt und die Lebensqualität vor Ort steigert. Die Würdigung des freiwilligen Engagements liegt dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin persönlich am Herzen.

Die gemeinsame Ehrenamtskarte für Brandenburg und Berlin dient daher als Zeichen der Anerkennung und des Dankes.

Die gemeinsame Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg bescheinigt nicht nur das freiwillige Engagement sondern berechtigt zudem ihre Inhaberinnen und Inhaber bei den Partnerunternehmen Vergüngstigungen zu erhalten. Zahlreiche Museen, Kultureinrichtungen, Einzelhändler und Einzelhändlerinnen, Gastronomieunternehmen und weitere Dienstleistende in Berlin und Brandenburg bieten verschiedenste Rabatte an.
Eine konkrete Übersicht finden Sie hier:

Ehrenamt in Brandenburg - Vergünstigungen und Partner
Ehrenamt in Berlin - Vergünstigungen und Partner

Partner der Ehrenamtskarte, bei denen Ehrenamtliche Vergünstigungen erhalten, sind in Oranienburg:


Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg:

  • Freiwilliges Engagement im Umfang von mindestens 200 Stunden im Jahr
  • Beabsichtigte Fortführung des Ehrenamtes
  • Ausübung des Ehrenamtes im Land Brandenburg oder im Land Berlin.

Mit dem ehrenamtlichen Engagement dürfen ferner keine Entgelte und/oder Aufwandsentschädigungen verbunden sein, die über die Erstattung von Auslagen hinausgehen (gemäß § 3 Einkommensteuergesetz - EStG - maximal 2.400 Euro, Stand 2017). Der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über die Organisation, in der das Ehrenamt ausgeübt wird.

In Brandenburg können Inhaber der Jugendleiter-Card "Juleica" einen Antrag auf Erhalt der Ehrenamtskarte stellen.

Die dreijährige Laufzeit der Ehrenamtskarte beginnt ab Ausstellungsdatum.
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu beantragt werden, sofern die Zugangskriterien weiter erfüllt und durch die Trägerorganisation bestätigt sind.

Antrag stellen

Die gemeinsame Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg erhalten Sie auf Antrag als Einzelperson oder über Ihre gemeinnützige Organisation im Sammelantragsverfahren.
Organisationen, in denen die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgeübt werden und die am Sammelantragsverfahren teilnehmen möchten, müssen eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung haben, ein eigener Rechtsstatus ist jedoch nicht erforderlich. Auch Angehörige freier Initiativen können die Ehrenamtskarte beantragen.

Partner werden

Oranienburger Unternehmen oder Händlerinnen und Händler, die die Ehrenamtskarte unterstützen möchten, informieren sich bitte auf der Homepage des Landes Brandenburg. Die dafür benötigte Partnerschaftsvereinbarung können Sie bereits unter den externen Links abrufen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie über die Homepage des Landes Brandenburg.