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25.10.2017

Gewerbepark Süd wird erweitert

Mit Schaffung von Baurecht (Bebauungspläne bzw. vorhabebezogen Bebauungspläne Nr. 30, Nr. 37, Nr. 40, Nr. 43. 1 und Nr. 82) auf den Liegenschaften des ehemaligen Flugplatzes Oranienburg (Gewerbepark Süd) wurden von Seiten der Stadt Oranienburg umfangreiche planungsrechtliche Voraussetzungen zur Ansiedlung von Gewerbe- und Industrieunternehmen geschaffen.

Mit ca. 90 ha Gewerbe- und Industrieflächen ist der Gewerbepark Süd einer der größten Industriestandorte im Regionalen Wachstumskern Oranienburg-Hennigsdorf-Velten. Die vorhandenen gewerblichen Bauflächen sind jedoch inzwischen alle belegt, u.a. Unternehmen aus dem Bereich Logistik, Bau und metallverarbeitender Industrie haben sich auf den Flächen des ehemaligen Flugplatzes angesiedelt. Da inzwischen in allen Gewerbegebieten die Flächenreserven erschöpft sind und die Nachfrage von Gewerbe- und Industrieunternehmen ungebrochen ist – insbesondere oberhalb von 10.000 m² – hat der Bürgermeister die Aufnahme von Kaufverhandlungen mit der Brandenburgischen Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH (BBG) über die nördlichen Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Oranienburg veranlasst, die BBG ist Eigentümerin der Flächen. Am 9. Oktober 2017 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister grünes Licht gegeben, den nördlichen Teil des ehemaligen Militärflugplatzes zu erwerben.

Stadt stellt sich der wachsenden Nachfrage

Ziel ist, den Gewerbepark Süd an der Stelle zu erweitern, zu entwickeln und weitere Unternehmen anzusiedeln – entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahre 1996 zum „Gesamtleitkonzept Flugplatz Oranienburg“ (Beschluss-Nr. 602/24/96) und den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Bereits am 24.02.2014 hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 43.2 „Gewerbepark Süd – Nordteil“ gefasst, um hier entsprechendes Baurecht zu schaffen. Die bisherigen Planansätze können nun wieder aufgenommen werden. Die Stadt Oranienburg stellt sich der wachsenden Nachfrage an Gewerbeflächen und schafft die Voraussetzung dafür, dass weitere Arbeitsplätze in unserer Stadt entstehen.

Bürgermeister Hans-Joachim Laesicke ist zufrieden damit, dass das lange, zähe Ringen mit dem Grundstückseigentümer zum Ende seiner Amtszeit zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte. Laesicke: „Für unsere boomende Stadt ist es wichtig, keine Schlafstadt für Pendler zu werden, sondern attraktive Arbeitsplätze vor Ort bieten zu können. Außerdem brauchen wir erfolgreiche Wirtschaftsunternehmen, von deren Steuern wir profitieren, um darüber die Finanzierung der notwendigen sozialen und verkehrlichen Infrastruktur zu ermöglichen.“

Ehemaliges Militärgelände

Das betroffene Gebiet hat eine Größe von insgesamt ca. 60 ha. Das Grundstück ist bebaut mit einer ehemaligen Einfliegerhalle der Heinkelwerke, die seit 1999 unter Denkmalschutz steht. Neben der Einfliegerhalle befinden sich weitere Baulichkeiten und Reste von ehemaliger Bebauung auf dem Kaufgegenstand. Hierzu zählen Bunker, Wälle, Munitionslager, Wirtschaftsgebäude, Garagen, Hubschrauberunterstände, Splitterschutzwände, Unterkunftsgebäude, eine Sammelgrube, Reste der ehemaligen Start- und Landebahn sowie diverse Versiegelungen. Des Weiteren befinden sich auf dem Gelände Aufschüttungen von Betonbruch.

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen (WGT-LVG vom 3. Juni 1994) wurden die bis dahin von der Roten Armee militärisch genutzten Grundstücke in das Sondervermögen „Grundstücksfonds Brandenburg“ eingebracht. Aufgrund der vormals militärischen Nutzung des Gebietes handelt es sich gemäß Kampfmittelbelastungskarte zudem um eine Kampfmittelverdachtsfläche.

Die Entwicklung der seitens der Stadt Oranienburg bei der BBG zu erwerbenden Flächen ist bauabschnittsweise geplant. Der 1. BA ist die Weiterführung des Straßenausbaus der Flugpionierstraße (ca. 1.550 m) mit der Anbindung an den Kreisverkehr Walther-Bothe-Str/Bärenklauer Weg, um die verkehrliche Erschließung der künftigen Gewerbeflächen zu ermöglichen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, darüber die Verkehrsführung des ÖPNV zu optimieren, um auch die Straße am Kanal und anliegende Wohnquartiere vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies soll bis Ende 2020 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines B-Planverfahrens durch die Stadt. Die Kosten für das Planverfahren und Bauvorhaben „Flugpionierstraße“ (Weiterführung bis Walther-Bothe-Straße) und der Kampfmittelbeseitigung werden in der HH-Planung 2018 ff berücksichtigt.

Die Stadt Oranienburg bemüht sich darum, für die Entwicklung des Gebietes eine GRW-I-Förderung beim Land Brandenburg zu erhalten.

Die Belastungen der Grundstücke mit Bauruinen, Abfällen und Kampfmitteln wurden bei der Kaufpreisbemessung berücksichtigt. Die Stadt verpflichtet sich, den Abbruch, die Beseitigung von Abfällen und die Kampfmittelräumung bis 2027 durchzuführen und dem Verkäufer die dafür aufgewandten Kosten nachzuweisen.