Seiteninhalt
19.07.2022

Neue Parkregeln in Teilen der Innenstadt treten in Kraft

In der Lehnitzstraße*, der Schulstraße, der Stralsunder Straße sowie in der Bernauer Straße ist das Parken zwischen 9 und 18 Uhr ab sofort nur noch mit Parkschein erlaubt. Das gilt auch für Anwohnerinnen und Anwohner. Lediglich vor 9 und nach 18 Uhr darf hier frei geparkt werden.

Die neue Regelung soll den oftmals dauerhaft blockierten Parkplätzen vor Geschäften entgegenwirken. Für eine Zeitspanne von bis zu 20 Minuten kann in den Straßen aber kostenfrei geparkt werden.

Nach einer einwöchigen Übergangs-Kulanzzeit, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes lediglich Verwarnungen erteilen, damit die Anwohnerinnen und Anwohner die neue Beschilderung verinnerlichen können, wird das Parken ohne Parkschein auch entsprechend geahndet.

 

* In der Lehnitzstraße gilt die neue Regelung für den nördlichen Abschnitt zwischen Bernauer Straße und (einschließlich) Abzweigung Willy-Brandt-Straße.

 


Zum Hintergrund:

Seit Mai 2016 ist in der östlichen Innenstadt eine Parkraumbewirtschaftungszone mit weitgehend einheitlichen Parkregeln eingerichtet, die Anwohnern, Kunden und Besuchern der Stadt bessere Chancen auf einen nahegelegenen Parkplatz ermöglichen sollte. Gerade im östlichen Innenstadtbereich zwischen Bahnhof und Havel setzte die Suche nach einem freien Plätzchen oft einiges an Zeit und Geduld voraus. Die öffentlichen Parkplätze wurden hier oft von „gebietsfremden Dauerparkern“ in Anspruch genommen. Vor allem wer beruflich pendelt, stellte den Wagen oft ganztägig in der Nähe des Bahnhofs ab. Andere hatten das Nachsehen.

Mit der Umsetzung des Parkraumwirtschaftskonzepts werden Langzeit-Parker seitdem zur Kasse gebeten. Wer unter 20 Minuten Parkdauer bleibt, kommt hingegen kostenlos davon. Am Parkautomat muss dafür lediglich die so genannte „Brötchentaste“ betätigt werden. Inhaber eines Anwohnerparkausweises erhalten ebenfalls ein Anrecht auf kostenfreies Parken. Für alle anderen fallen nach Ablauf des 20-minütigen Freiparkens zur ersten vollen Stunde 50 Cent an, jede weitere halbe Stunde schlägt mit weiteren 50 Cent zu Buche. Dienstleistende und Gewerbetreibende, die sich beruflich in der Parkzone aufhalten, können sich in einigen Fällen mit einem entsprechenden Parkausweis von der Gebühr befreien lassen.

Stadtverordnete beschlossen nach Ergebnisbericht Beibehaltung der Parkraumbewirtschaftung

Das Parkraumwirtschaftskonzept wurde zunächst probeweise für ein Jahr umgesetzt und dann für ein weiteres Jahr verlängert. Im Winter 2020 legte die Stadtverwaltung einen Ergebnisbericht vor, der aufzeigt, dass das neue Konzept die örtliche Parksituation entlasten konnte. Die Stadtverordneten stimmten deshalb für ein Beibehalten der Parkraumbewirtschaftungszone, forderten aber angesichts von oftmals dauerhaft blockierten Parkplätzen vor den Geschäften für einige Straßen Ausnahmen: So soll in der Lehnitzstraße (von der Bernauer Str. bis einschließlich Abzweigung Willy-Brandt-Str.), Schulstraße, Stralsunder Straße und in der Bernauer Straße das freie Parken mittels Parkausweis während der Geschäftszeiten entfallen. Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr sowie an Samstagen zwischen 9 und 13 Uhr heißt es ab sofort auch für Anwohner: Parkschein ziehen. Die neue Regelung soll vor allem die Situation für die Kundschaft der Innenstadtgeschäfte verbessern.