Seiteninhalt
31.07.2020

Neue Schiedsfrau für Oranienburg

Alle fünf Jahre wählt die Stadtverordnetenversammlung für Oranienburg zwei Schiedspersonen, die Streitigkeiten zwischen den Bürgern außergerichtlich klären. Bei der jüngsten Neuwahl kam jetzt ein neues Gesicht dazu.

Eine Gerichtsverhandlung kann bekanntlich teuer werden. Da wägt der eine oder andere schon ab, ob es sich wirklich lohnt, sein Recht einzuklagen– und ob man wirklich die nötige Ausdauer und das erforderliche Kleingeld dafür hat. Aus diesem Grund gibt es aber auch eine Alternative zu Anwälten und Gerichten, die Schiedspersonen: Ehrenamtliche Bürger, die nach der Devise „Schlichten statt Richten“ Streitigkeiten zwischen den Bürgern klären und einen Vergleich aushandeln.

Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden von der Gemeindevertretung gewählt und müssen nach der Wahl vom Direktor bzw. Direktorin des Amtsgerichts bestätigt werden. Die Wahl der Schiedspersonen findet alle fünf Jahre statt – und die Oranienburger Stadtverordneten haben am 22. Juni wieder gewählt. Die zwei Schiedspersonen in Oranienburg sind Siegbert Neubauer und Viola Knerndel.

In der Stadt Oranienburg gibt es zwei Schiedsstellen: Die Schiedsstelle I umfasst die Innenstadt inklusive Oranienburg-Süd  und wird von Viola Knerndel betreut; die Schiedsstelle II mit allen Ortsteilen übernimmt Siegbert Neubauer, der bereits seit 15 Jahren das Ehrenamt innehat und nun seine vierte Amtszeit beginnt.

Aber wie genau funktioniert eigentlich ein Schlichtungsverfahren?

In einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person, die Schiedsperson,  um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien. Ein Schlichtungsverfahren kann in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Ausnahme arbeitsrechtlicher und familienrechtlicher Streitigkeiten durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem  Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld und Verletzung der Ehre/Beleidigungsdelikte. In bestimmten Fällen wie etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Beleidigungen ist ein Einigungsversuch vor der Schiedsstelle vor dem Gang zum Amtsgericht sogar zwingend vorgeschrieben.

Eine besondere Form der Schlichtung kann der Täter-Opfer-Ausgleich sein. In diesen Fällen kann eine Schiedsperson von der Staatsanwaltschaft beauftragt werden, zwischen Täter und Opfer (zum Beispiel bei Körperverletzung) eine Form der Wiedergutmachung auszuhandeln. Dabei geht es darum, die Bedürfnisse des Opfers in den Vordergrund zu rücken. Je nach Schwere des Verbrechens kann sich ein Täter-Opfer-Ausgleich strafmildernd auswirken oder sogar dazu führen, dass das Gericht gänzlich von einer weiteren Strafe absieht.

Viola Knerndel löst mit ihrer Wahl zur Schiedsfrau den langjährigen Schiedsmann Reinhard Graßnick ab. Dieser hatte sich aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl stellen lassen. Viola Knerndel wurde in einem Gremium aus einem Pool von sieben Bewerbern ausgewählt. Bürgermeister Alexander Laesicke begrüßt die Wahl von Frau Knerndel, weil sie sich mit ihrer langjährigen Arbeit beim Arbeitslosenverband, der Oranienburger Tafel, als einfühlsame und geduldige Person erwiesen hat, die nicht nur gut zuhören kann, sondern auch durchsetzungsstark ist und das Herz am rechten Fleck hat. Er dankt aber ausdrücklich auch allen anderen Bewerben für ihre selbstlose Bereitschaft, sich für ihre Mitmenschen zu engagieren.

Die Oranienburger Schiedspersonen haben einmal im Monat ihre Sprechzeiten. Diese sind unter www.oranienburg.de/schiedsstellen zu finden. Die Sprechzeiten können entweder telefonisch unter (03301) 600-8156 oder in Person (Büro über der Stadtbibliothek, Schloßplatz 2) wahrgenommen werden. Wenn ein Oranienburger Bürger ein Schlichtungsverfahren einleiten möchte, muss er das schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Schiedsperson beantragen. Meistens gibt es davor ein Beratungsgespräch. Scheitert die Schlichtung mittels einer Schiedsperson, ist der Gang zum Gericht nicht ausgeschlossen.