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19.06.2020

Oranienburgs Gemeinwesen-Einrichtungen ab dem 22.6. wieder geöffnet

Die städtischen Gemeinwesen-Einrichtungen in Oranienburg und den Ortsteilen sind nach ihrer coronabedingten Schließung ab Montag, den 22.06.2020, wieder geöffnet und für Veranstaltungen nutzbar. Zu den Gemeinwesen-Einrichtungen zählen das Bürgerzentrum, das Regine-Hildebrandt-Haus, der Eltern-Kind-Treff und die Dorfgemeinschaftshäuser der Ortsteile.

Die städtischen Beratungsangebote finden zunächst nur nach vorheriger telefonischer Absprache und mit maximal drei Personen des gleichen Hausstandes statt. In den Fluren der Einrichtungen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, da der Sicherheitsabstand hier nicht immer gewahrt werden kann. Gesangsgruppen und Gesangsangebote sind aktuell noch nicht zulässig, da dabei eine erhöhte Ansteckungsgefahr durch den Ausstoß von sogenannten Aerosolen besteht.

Bei der Durchführung von Veranstaltungen sind die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen. Zudem gilt für jede Einrichtung eine maximale Personenobergrenze. So ist im Saal des Bürgerzentrums die Anwesenheit zunächst auf maximal 16 Personen begrenzt. Im Beratungsraum sowie im Schulungsraum ist eine Teilnehmerzahl von 8 Personen zulässig. Im Regine-Hildebrandt-Haus  liegt die maximale Teilnehmerzahl im vorderen Saal bei 15 Personen, im hinteren Saal  bei 12, im Dachgeschoss bei 14 und im Computerraum bei 4 Personen. In den Dorfgemeinschaftshäusern in Zehlendorf, Malz und  Wensickendorf ist die Teilnehmerzahl auf 16 Personen begrenzt. Für den Vereinsraum und den Seniorenclub im Dorfgemeinschaftshaus in Schmachtenhagen gilt ebenfalls eine Teilnehmerobergrenze von 16 Personen. Der Sport- und Bewegungsraum des Eltern-Kind-Treffs kann vorerst von maximal 13 Personen genutzt werden, der Seminar- und Beratungsraum sowie der Eltern-Kind-Gruppenraum der Einrichtung von jeweils 5 Personen.

Wichtig zu beachten: Bei der Anmeldung von Veranstaltungen muss ein Hygiene-Beauftragter benannt werden, welcher die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen überwacht und alle Teilnehmer entsprechend belehrt. Zur Nachverfolgung im Falle einer späteren Corona-Infektion sind die Kontaktdaten der Veranstaltungsteilnehmer in einer Anwesenheitsliste zu dokumentieren. Bei Krankheitssymptomen wie zum Beispiel einer Atemwegsinfektion, dürfen die Einrichtungen nicht betreten werden.

Wenngleich nach wie vor wichtige Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, kehrt das gesellschaftliche und kulturelle Leben Oranienburgs mit der Wiedereröffnung der Gemeinwesen-Einrichtungen weiter ein großes Stück zur Normalität zurück.