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20.03.2019

Osterfeuer: Bis zum 29. März anmelden

Zwischen Gründonnerstag, den 18. April und Ostersamstag, den 20. April dürfen in Oranienburg wieder Osterfeuer entzündet werden. Grundsätzlich sind Osterfeuer, unabhängig davon wie groß sie sind, genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Damit die schriftliche Erlaubnis pünktlich und fristgerecht im eigenen Briefkasten liegt, muss der Antrag spätestens bis Freitag, 29. März, beim Ordnungsamt der Stadt Oranienburg eingereicht werden. Der Antrag kann zum einen formlos per Brief oder E-Mail gestellt werden. Wichtig ist hierbei die Nennung des Tages, der Uhrzeit und der Größe des geplanten Feuers sowie eine Lageskizze der Örtlichkeit. Noch einfacher geht es über das Antragsformular. Dieses finden Sie samt aller Informationen rund um das Entzünden eines Oster- oder Lagerfeuers hier: www.oranienburg.de/osterfeuer.

Um den jahrhundertealten Brauch ungetrübt, ohne Gefahr für Mensch und Umwelt feiern zu können, sollte beim Entzünden eines Osterfeuers einiges beachtet werden:

  • Um das Feuer sollte ein kleiner Wall aus Steinen und Sand gebildet werden
  • Zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien ist ausreichend Abstand zu halten
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen
  • Um Igel, Mäuse und andere Kleintiere zu schützen, sollte ein bereits angehäufter Baum- und Strauchabschnitt vor dem Entzünden noch einmal umgesetzt werden
  • Bis zum vollständigen Abbrennen des Feuers sollte es gut im Auge behalten werden