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09.02.2021

Radwegebenutzungspflicht jetzt auch in der Berliner Straße aufgehoben

Nachdem die Radwegebenutzungspflicht im vergangenen Jahr bereits auf den Radwegen entlang der Bernauer Straße, der Germendorfer Straße und der Walther-Bothe-Straße aufgehoben wurde, gilt das Gleiche nun für die Berliner Straße.

Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel wurden die blauen Verkehrszeichen mit dem weißen Radfahrersymbol, welche auf eine verpflichtende Nutzung der Radwege hinweisen, inzwischen vollständig abgebaut. Das heißt, Radfahrern steht es auch hier ab sofort fei, auf dem Radweg oder der Straßenfahrbahn zu fahren.

Die schrittweise im Stadtgebiet umgesetzte Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses stellt klar, dass Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind, die grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren dürfen bzw. dies auf einigen Straßen sogar müssen. Eine Benutzungspflicht von Radwegen darf demnach nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden, etwa wenn Gefahr durch hohes LKW-Aufkommen droht.

Die neue Regelung hat noch einen weiteren Vorteil: Oranienburgs Radwege kommen nun mit weniger Verkehrsschildern aus. Wo eine bauliche Abgrenzung zwischen Radweg und Gehweg besteht oder sich der Radweg optisch vom Gehweg absetzt (zum Beispiel durch Einfärbung) ist eine Beschilderung weitestgehend entbehrlich geworden. Lediglich auf Wegen, die von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden dürfen, muss unter dem Verkehrszeichen „Gehweg“ das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angebracht sein, das Radfahrern die Nutzung des Weges ausdrücklich erlaubt. Im Unterschied zu den sonstigen Radwegen, die allein Radlern vorbehalten sind, haben Fußgänger hier Vorrang. Radfahrer dürfen diese Wege nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren.     

Dies trifft in der Berliner Straße beispielsweise auf den mit Mosaikpflaster versehenen Abschnitt zwischen Schlossplatz und Bötzower Stadtgraben bzw. Adolf-Dechert-Straße zu. Der Gehweg in Fahrtrichtung Schlossplatz ist hier schon länger für den Radverkehr freigegeben, nun darf auch in Fahrtrichtung Süd auf dem Gehweg geradelt werden. Der Fahrradschutzstreifen auf der Straßenfahrbahn kann aber natürlich auch weiterhin genutzt werden.

Wichtig zu wissen: Aufgrund des Rechtsfahrgebotes dürfen Radfahrer nur in Ausnahmefällen links von Radwegmarkierungen fahren, zum Beispiel um einem Hindernis auszuweichen. In Ausnahmefällen, die ein Ausweichen erfordern, dürfen übrigens auch PKWs den Radschutzstreifen befahren. Beim Vorbeifahren bzw. Überholen von Radlern ist von ihnen stets einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.

Noch ist an einigen Oranienburger Hauptverkehrsstraßen eine Benutzungspflicht für Radwege ausgeschildert, zum Beispiel in der André-Pican-Straße. Die Aufhebung der Benutzungspflicht wird aber auch hier in Kürze umgesetzt, so dass Fahrradfahrer künftig auch dort die Straßenfahrbahn nutzen dürfen.