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07.05.2018

Standfestigkeitskontrolle von Grabsteinen auf kommunalen Friedhöfen

Städtische Friedhöfe: Grabsteine werden ab dem 11. Juni auf Standfestigkeit kontrolliert

Die Stadt Oranienburg ist als Träger der zehn kommunalen Friedhöfe dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Sicherheitsüberprüfung aller Grabsteine durchzuführen.

Deshalb werden die rund 4 500 stehenden Grabsteine auf allen städtischen Friedhöfen in Oranienburg und den Ortsteilen ab dem 11.06.2018 wieder auf ihre Standfestigkeit überprüft.

Entsprechend der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Oranienburg müssen alle Grabmale dauerhaft in einem verkehrssicheren und standfesten Zustand gehalten werden. Verantwortlich hierfür sind die Inhaber der Grabstelle. Ein Grabmal gilt dann als standfest, wenn es aufrecht steht und bei der Druckprobe keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Sicherheitsmängel aufweist. Besteht ein Grabstein die Probe nicht, wird er mit einem Aufkleber versehen, der auf den Mangel hinweist und den Grabstelleninhaber zur Reparatur auffordert. Grabsteine, die drohen umzustürzen und damit eine Gefahr im Verzug darstellen, werden von der Friedhofsverwaltung umgelegt.

Allen Inhabern einer Grabstelle wird empfohlen, diese rechtzeitig vor Durchführung der jährlichen Kontrolle zu überprüfen und eventuelle Mängel auszubessern. Wer möchte, kann bei der Kontrolle anwesend sein. In diesem Fall wird darum gebeten, sich rechtzeitig mit dem Tiefbauamt der Stadt Oranienburg in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartnerin

Nicole Herzog

Sachgebiet Grün- und Spielanlagen
SB Freianlagen

Schloßplatz 1
16515 Oranienburg

(03301) 600 798
Raum: 2.261 (Haus 2)
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Website besuchen (oranienburg.de)