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09.07.2020

Jährliche Grabsteinprüfung auf den städtischen Friedhöfen beginnt am 20. Juli

Als Träger der zehn kommunalen Friedhöfe in Oranienburg und den dazugehörigen Ortsteilen ist die Stadt Oranienburg dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Sicherheitsüberprüfung aller Grabsteine durchzuführen. Auch in diesem Jahr werden die rund 4 500 stehenden Grabsteine auf allen städtischen Friedhöfen deshalb auf ihre Standfestigkeit überprüft.

Ab dem 20. Juli ist dafür ein unabhängiger Prüfingenieur auf den städtischen Friedhöfen unterwegs, der die Grabsteine mit Hilfe eines elektronischen Messgerätes untersucht.

Entsprechend der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Oranienburg müssen alle Grabmale dauerhaft in einem verkehrssicheren und standfesten Zustand gehalten werden. Verantwortlich hierfür sind die Inhaber der Grabstelle. Ein Grabmal gilt dann als standfest, wenn es aufrecht steht und bei der Druckprobe keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Sicherheitsmängel aufweist. Besteht ein Grabstein die Probe nicht, wird er mit einem Aufkleber versehen, der auf den Mangel hinweist und den Grabstelleninhaber zur Reparatur auffordert. Grabsteine, die drohen umzustürzen und damit eine Gefahr im Verzug darstellen, werden von der Friedhofsverwaltung umgelegt.

Allen Inhabern einer Grabstelle wird empfohlen, diese rechtzeitig vor Durchführung der jährlichen Kontrolle zu überprüfen und eventuelle Mängel auszubessern. Wer möchte, kann bei der Kontrolle anwesend sein. In diesem Fall wird darum gebeten, sich rechtzeitig mit dem Tiefbauamt der Stadt Oranienburg in Verbindung zu setzen. Ansprechpartnerin ist Simone Deter (Telefon: 03301/600 7347, E-Mail: deter@oranienburg.de).