Seiteninhalt
06.09.2022

Verwaltung zieht Änderung der Klarstellungssatzungen vorerst zurück

Mehr Zeit nehmen zum Informieren und Erklären: Die für die aktuelle Sitzungsfolge geplante Änderung der bestehenden Klarstellungssatzungen für die Ortsteile Schmachtenhagen, Wensickendorf und Zehlendorf wird zunächst nicht eingebracht.

Die Beschlussvorlage wird aus den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zurückgezogen. Grund sind die bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern aufgetretenen Sorgen.

In einer Klarstellungssatzung legen Gemeinden die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest. Eine Klarstellungssatzung grenzt also den nachweislich vorhandenen, so genannten Innenbereich vom Außenbereich ab. Grundstücke im Innenbereich dürfen grundsätzlich bebaut werden, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst freizuhalten. Die Festlegung der Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich besitzt allerdings nur deklaratorischen Charakter, sie schafft für die im Geltungsbereichs liegenden Grundstücke nicht automatisch Baurecht.

Die bestehenden Klarstellungssatzungen für die drei genannten Ortsteile stammen aus den 1990er Jahren. Weil sie nach Feststellung der Landesregierung teilweise fehlerhaft sind, müssen sie zwingend korrigiert werden. Trotz der Vorgespräche mit den Ortsteilen sind durch die geplanten, vorgesehenen Anpassungen insbesondere in Schmachtenhagen und Zehlendorf Unsicherheiten entstanden. Um dem entgegenzutreten, wird die Beschlussvorlage aus der in dieser Woche beginnenden Beratungsfolge zurückgezogen. „Stattdessen werden wir uns die Zeit nehmen, das Thema noch einmal in aller Ruhe mit jedem einzelnen zu besprechen“, sagt Bürgermeister Alexander Laesicke. Auch ein Informationsschreiben ist bereits in Arbeit. „Die bestehenden Satzungen sind fehlerhaft und das müssen wir korrigieren. Genauso wichtig ist es mir aber, die Sorgen der Betroffenen ernst zu nehmen und die aufgetauchten Fragen zu beantworten“, erklärt Laesicke. „Wir haben gesetzliche Vorgaben nicht nur zu erfüllen, sondern diese den Menschen auch zu erklären.“ Ziel ist es, die Änderung der Klarstellungssatzungen dann in einer der nächsten Beratungsfolgen anzugehen.