Hundehaltung
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z. B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen durch Hunde.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Für Negativzeugnis (Nachweis, dass der Hund trotz Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Gruppe nicht gefährlich ist): Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Negativgutachten eines Sachverständigen, Führungszeugnis
- Für Erlaubnis nach § 10 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis
- Für Anzeige von Hunden, die mind. 20 kg wiegen oder 40 cm Widerristhöhe aufweisen: Angaben zum Hund (u. a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis
Gebühren
Das Ordnungsamt ist verpflichtet, für die Anzeige einer Hundehaltung eine Gebühr nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK) des Landes Brandenburg zu erheben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird per Post versandt.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der Gebührenordnung des GebOMIK (Anlage, Tarifstelle 8.4 - Hundehaltung) – in der stets aktuellsten Fassung finden Sie die Gebührenordnung im Internet unter https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik.
8.4 | Hundehaltung - öffentliche Leistungen nach der Hundehalterverordnung (HundehV) | (EUR) |
8.4.1 | Anzeigen der Haltung eines Hundes (§ 2 Absatz 2 HundehV) | 15,00 bis 300,00 |
8.4.2 | Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes (§ 5 Absatz 2 HundehV) | 60,00 bis 800,00 |
8.4.3 | Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes (§ 6 Absatz 1 und 3 HundehV) | 60,00 bis 500,00 |
8.4.4 | Versagen der Erlaubnis (§ 6 Absatz 4 HundehV) | 30,00 bis 500,00 |
8.4.5 | Aufheben beziehungsweise Widerrufung der Erlaubnis (§ 6 Absatz 6 HundehV) | 30,00 bis 500,00 |
8.4.6 | Prüfung der Sachkunde (§ 7 HundehV) | 30,00 bis 500,00 |
8.4.7 | Prüfung der Zuverlässigkeit (§ 8 Absatz 2 und 3 HundehV) | 30,00 bis 500,00 |
8.4.8 | Abmeldung der Haltung eines gefährlichen Hundes (§ 9 Absatz 5 HundehV) | 15,00 bis 300,00 |
8.4.9 | Prüfung des Antrages auf Sozialverträglichkeit eines gefährlichen Hundes (§ 10 HundehV) | 30,00 bis 300,00 |
8.4.10 | Untersagung des Haltens eines Hundes (§ 11 HundehV) | 30,00 bis 1.000,00 |
8.4.11 | Entscheidung über Ausnahme für das Züchten eines gefährlichen Hundes (§ 13 Absatz 3 Nummer 2 HundehV) | 125,00 bis 800,00 |
8.4.12 | Prüfung und Anerkennung von Dokumenten anderer Bundesländer (§ 15 Absatz 1 HundehV) | 30,00 bis 300,00 |
8.4.13 | Ausgabe einer Plakette/Ersatzplakette (§ 9 Absatz 1 HundehV) | 30,00 |
Formulare
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