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Vollstreckung

Für die Arbeit von der Vollstreckungsbehörde gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Es heißt: Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg.

Wer Rechnungen nicht bezahlen kann, ist ein Schuldner.
Die Vollstreckungsbehörde sorgt dafür, dass Schuldner ihre Rechnungen bezahlen.
Das macht die Vollstreckungsbehörde nur für bestimmte Rechnungen.

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Zum Beispiel Rechnungen von:

  • Gemeinden
  • Städten
  • Landkreise
  • Land Brandenburg
  • Bund
  • Handwerkskammern
  • Verbände
  • Rundfunk Berlin-Brandenburg

Diese Rechnungen sind: öffentlich-rechtliche Rechnungen.


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Die Mitarbeiter bei der Vollstreckungsbehörde von der Stadt Oranienburg sorgen dafür, dass Schuldner die Rechnungen bezahlen. Zum Beispiel:

  • Geld wegnehmen vom Konto.

oder

  • Geld wegnehmen vom Sparbuch.
  • Gehalt oder Lohn wegnehmen.
  • andere Sachen wegnehmen. Zum Beispiel: Sachen, die dem Schuldner gehören.

Dieses Wegnehmen nennt man: Pfändung.


Leichte Sprache Geldscheine
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Insolvenz-Verfahren und Zwangsversteigerung

Die Stadt Oranienburg macht auch diese Sachen:

Ein Schuldner schuldet verschiedenen Personen und Firmen Geld.
Die nennt man: Gläubiger.

Wenn ein Schuldner kein Geld mehr hat: Man nimmt alles, was der Schuldner hat und teilt es auf. Jeder Gläubiger bekommt einen Teil.

Das heißt: Insolvenz-Verfahren. Die Stadt Oranienburg schreibt auf, wem der Schuldner Geld schuldet.


Leichte Sprache Telefonist
Leichte Sprache Telefonist

Ihr Ansprechpartner ist:

Herr Constantin Queitsch

Telefon: 03301 600 661

Email: queitsch@oranienburg.de


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Öffnungszeiten

Dienstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 17 Uhr

Donnerstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 16 Uhr

Sie können auch zu anderen Zeiten einen Termin bekommen.


Leichte Sprache Bürotermin
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Vollstreckungs-Aufschub

Sie können Ihre Schulden nicht sofort bezahlen: Sie können mehr Zeit bekommen.

Das heißt: Vollstreckungs-Aufschub.

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Sie müssen Teile von Ihren Schulden bezahlen.


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Ihr Ansprechpartner ist:

Herr Constantin Queitsch

Telefon: 03301 600 661

Email: queitsch@oranienburg.de


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Öffnungszeiten

Dienstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 17 Uhr

Donnerstag:
9 Uhr bis 12 Uhr und
13:30 Uhr bis 16 Uhr

Sie können auch zu anderen Zeiten einen Termin bekommen.


Leichte Sprache Dokument
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Bringen Sie diese Unterlagen mit zum Termin:

  • Konto-Auszüge von den letzten 3 Monaten.
  • Gehalts-Abrechnung von den letzten 3 Monaten

oder

  • Bescheid über Sozial-Leistungen von den letzten 3 Monaten
  • Mietvertrag
  • offene Rechnungen und Mahnungen

Vielleicht brauchen Sie noch mehr Unterlagen für den Termin.
Das sagt Ihnen der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin früh genug am Telefon.


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