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Archiv der Stadt Oranienburg

Die Stadt Oranienburg verfügt in ihrem Archiv über Sammlungen von bedeutendem und dokumentarischem Archivmaterial aus der Vergangenheit und aus der Gegenwart der Stadt (siehe Bestandsübersicht). Die im Archiv verwahrten Archivalien, also beispielsweise Akten  und Bilder, können von jedermann eingesehen werden, soweit gesetzliche Bestimmungen und die Archivsatzung der Stadt Oranienburg dem nicht entgegenstehen.

Die Benutzung von Archivgut erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme (u. a. Bauakten ab 1859, Baupläne, Personenstandsunterlagen) im Archiv der Stadt Oranienburg. Die Kolleginnen und Kollegen im Archiv erteilen gerne auch schriftliche oder mündliche Auskünfte.

Das Archiv bietet u. a. folgende Dienstleistungen:
  • Auskünfte sowie einfache und beglaubigte Kopien/Scans aus der archivierten Meldekartei des Altkreises Oranienburg (1953–1992)

  • Auskünfte sowie einfache und beglaubigte Kopien/Scans aus diesen archivierten standesamtlichen Personenstandsregistern:

    • Geburtenbücher: von 1874 bis einschließlich 110 Jahre zurück vom aktuellen Jahr aus
    • Ehebücher: von 1874 bis einschließlich 80 Jahre zurück vom aktuellen Jahr aus
    • Sterbebücher: von 1874 bis einschließlich 30 Jahre zurück vom aktuellen Jahr aus
  • Auskünfte zur Ortsgeschichte von Oranienburg (bis 1652 Bötzow) vom 17. Jahrhundert bis heute

 

Öffnungszeiten des Stadtarchivs

Di. 09.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
Do. 09.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr

 

Kontakt zum Stadtarchiv

Zu oben genannten Zeiten stehen Ihnen Stadtarchivar Christian Becker und Petra Ramlow gerne zur Verfügung:
 

Christian Becker »
SB Archiv

(03301) 600 618
(03301) 600-99-618
Raum: 2.117 (Haus 2)
becker@oranienburg.de

 

Julia Maucher »
SB Archiv

(03301) 600 7208
(03301) 600-99-7208
Raum: 2.116a (Haus 2)
maucher@oranienburg.de



Für die Archivbenutzung, Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oranienburg in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

 

Notwendige Unterlagen

Bei Einsicht in Bauakten wird der Kaufvertrag oder Grundbuchauszug oder eine Vollmacht des Eigentümers benötigt.

Gebühren und Preise

  1. Auskunft Kreismeldekartei alt (je angefragter Person): 13,– Euro
  2. Akteneinsichtnahme Archiv (je angefangene 1/2 h): 20,– Euro
  3. Ablichtung Archiv (je Vorlage bis DIN A3): 0,75 Euro
  4. Ablichtung Großkopierer/Plotter größer DIN A3 (je laufender Meter): 6,80 Euro
  5. Abschrift aus Archivakten u.a. (je DIN A4-Seite): 11,75 Euro
  6. Beglaubigte Kopie aus den Personenstandsregistern: 10,– Euro
  7. Schriftliche (Recherche-)Auskunft aus den Personenstandsregistern: 8,– Euro
  8. Mündliche Auskunft/Einsicht aus den Personenstandsregistern: 5,– Euro
  9. Auskunft/Einsicht in Sammelakten/Todesanzeigen der Personenstandsregister: 15,– Euro
  10. Erhöhter Rechercheaufwand in den Personenstandsregistern (je angefangene 1/4 h): 15,– Euro

Die Gebühren und Preise werden berechnet auf Grundlage des Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK) sowie der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oranienburg.

Rechtsgrundlagen

Fristen und Bearbeitungszeit

Je nach Bearbeitungsaufwand ca. 14 Tage.

Dokumente