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Trauorte in Oranienburg

Eheschließungen im Oranienburger Schloss

Über die Möglichkeit zur Eheschließung im Schloss Oranienburg können Sie sich in unserem ausführlichen Merkblatt informieren:

Bilder des Trauraumes im Oranienburger Schloss.

Hinweis: Anmeldungen bzw. Reservierungen für Eheschließungen im Schloss nehmen wir telefonisch oder ab dem 5. Oktober online unter www.oranienburg.de/trautermine entgegen.



Eheschließungen in der Orangerie im Schlosspark

Außerdem besteht die Möglichkeit, Eheschließungen in der Orangerie im Schlosspark durchzuführen. Die Orangerie eignet sich aufgrund der großen Platzkapazität besonders für Hochzeitsgesellschaften ab ca. 50 Personen. Nach Terminabsprache mit dem Standesamt und der »Tourismus und Kultur Oranienburg gGmbH« (TKO) kann die Orangerie für Eheschließungen gemietet werden. Neben den Gebühren, die das Standesamt erhebt, ist noch zusätzlich die Miete für die Orangerie zu zahlen (die entsprechenden Kosten können Sie direkt bei der TKO erfragen; siehe >> Website der TKO).

Die Anmeldung der Eheschließung muss beim Standesamt am Wohnort erfolgen. Die Eheschließung selbst kann dann von dem Standesamt Ihrer Wahl vorgenommen werden.



Eheschließungen im Ausland

Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland auch Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden. Voraussetzung ist, dass die Ehe nach dem jeweiligen Heimatrecht wirksam geschlossen und ordnungsgemäß registriert wurde. Nach der Eheschließung im Ausland besteht die Möglichkeit, diese im Ausland geschlossene Ehe in das deutsche Eheregister eintragen zu lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit, auch unabhängig von einer Nachbeurkundung, eine Erklärung über die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht abzugeben.