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Friedhofswesen

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Stadt Oranienburg, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten.

Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Stadt Oranienburg setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird. Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die

Durchführung von Bestattungen regelt die Stadt Oranienburg durch ihre Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.

Das Friedhofswesen kümmert sich um folgende Angelegenheiten :

  • Auskunft über aktuelle Friedhofsgebühren und Grabarten
  • Koordinierung und Abwicklung der Bestattungen bis zur Erstellung des Gebührenbescheides
  • Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Grabanlagen
  • Entgegennahme und Abwicklung von Anträgen zur Einebnung von Grabstätten
  • Erwerb eines Grabnutzungsrechtes
  • Standsicherheit von Grabmälern
  • Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof


Im Bereich Friedhofswesen werden die Friedhöfe in Oranienburg (Dr.-Kurt-Schumacher-Straße), in Friedrichsthal (Keithstraße), in Germendorf (Veltener Straße), in Lehnitz (Breitscheidstr. 56), in Malz (Malzer Dorfstraße), in Sachsenhausen (Freienhagener Weg), in Schmachtenhagen (Oranienburger Chaussee), in Wensickendorf (Heideluchstraße), in Zehlendorf (Scharrenstraße) und in Bernöwe (OT Schmachtenhagen) verwaltet.

Zu den Aufgaben des Friedhofswesens gehört es, die Hinterbliebenen eines Verstorbenen bei der Wahl und dem Erwerb eines Grabes zu beraten, über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und Fragen zum Bestattungswesen zu beantworten.

Die hierzu notwendigen Verwaltungstätigkeiten umfassen u.a. die Bewilligung von Aufstellungsanträgen für Grabmäler und Einfassungen, aber auch Anträge auf Umbettung.

Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber von Kriegs- und Gewaltherrschaftsopfern werden durch das Sachgebiet Grün- und Spielanlagen / Baumschutz / Friedhöfe (im Tiefbauamt) wahrgenommen.

Rechtsgrundlagen

Formulare