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Gewährung von Leistungen und Beihilfen

Kindergeld

Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihrem Haushalt aufgenommen haben, können Sie Kindergeld beantragen.Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind kann grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:
Familienkasse Neuruppin
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
Telefonnummer: 0800 / 4 5555 30
E-Mail: Familienkasse-Neuruppin@arbeitsagentur.de


Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag sollen Eltern erhalten, die den Bedarf der Familie durch eigene Einkünfte oder eigenes Vermögen nicht sicherstellen können.
Durch den Kinderzuschlag soll verhindert werden, dass Familien allein wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder auf Arbeitslosengeld II/ Sozialhilfe angewiesen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Familienkasse Neuruppin
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
Telefonnummer: 0180 154 633 7
E-Mail: Familienkasse-Neuruppin@arbeitsagentur.de


Leistungen für Bildung und Teilhabe

Seit dem 1. Januar 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten, z. B. bei Ausflügen mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, dem Hort oder Kindergarten teilnehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Jobcenter Oberhavel Servicecenter Oranienburg
Berliner Straße 57
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-5500
Fax: 03301 601-85229
E-Mail: ALG2-Service@oberhavel.de