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Hilfe in besonderen Lebenslagen, Bestattungskosten
Übernahme von Bestattungskosten
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Die Angehörigen der verstorbenen Person müssen für die Bestattung sorgen. Abhängig von Ihren Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt die Bestattungskosten übernehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail:Info@oberhavel.de