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Kinderreisepass

Der Gesetzgeber hat am 08.10.2023 beschlossen, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt werden dürfen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht nötig. Es ist ausschließlich die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Kinder möglich.