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Ordnungswidrigkeit

Als Ordnungswidrigkeiten bezeichnet man Verstöße gegen geltendes Ortsrecht bzw. Rechtsvorschriften. Ordnungswidrigkeiten werden durch das Ordnungsamt nach den geltenden Rechtsvorschriften durch schriftliche Verwarnungen und Bußgeldbescheide geahndet.

Zurzeit sind 7 Außendienstmitarbeiter zur Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Oranienburg und den Ortsteilen im Einsatz. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.

Rechtsvorschriften

Ordnungswidrigkeiten anzeigen

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit gegen eine Rechtsvorschrift anzuzeigen.

Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind:

  • Bundesgesetze
  • Landesgesetze sowie
  • Satzungen der Gemeinde

Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Bußgeldstelle nicht tätig werden. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden.

Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigenerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann Zeuge für den festgestellten Sachverhalt.

Eine Ordnungswidrigkeit kann durch formlosen Antrag  beim Ordnungsamt der Stadt Oranienburg angezeigt werden.