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Fahrcoupons

Auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bietet die Stadt Oranienburg Fahrcoupons zur Nutzung von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung an. Ziel ist es, den Einwohnerinnen und Einwohnern, welche aufgrund ihrer Behinderung Nahverkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können, die Gelegenheit zu geben, am öffentlichen Leben teilzunehmen und den Kontakt zum Gemeinwesen zu erhalten.

Beschreibung

Zuwendungsberechtigt sind:

  • Personen, die außergewöhnlich Gehbehindert und im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem entsprechenden Merkzeichen „aG“ sind oder
  • Personen, die eine befristete Genehmigung bis zur Erteilung eines solchen Schwerbehindertenausweises besitzen oder
  • Blinde Personen mit einem entsprechenden Merkzeichen „Bl“

 

Zuwendungsfähig ist die Benutzung eines Fahrdienstes.

Soweit die Voraussetzungen vorliegen, wird dem Zuwendungsempfänger ein Bewilligungsbescheid mit einer Gültigkeitsdauer für das jeweilige Kalenderjahr erteilt und eine Berechtigungskarte zur Nutzung eines Fahrdienstes ausgehändigt. Diese Karte berechtigt zum Empfang der Wertmarken, die innerhalb eines Kalenderjahres gültig sind.

Die Höhe der Wertmarken richtet sich nach der Haushaltslage. Die Förderung kann sich um 50% reduzieren, wenn die/der Antragstellende selbst Halter/in eines Fahrzeugs ist.

 

Nicht zuwendungsfähig sind Fahrten, bei denen andere Leistungsträger vorrangig sind, wie u.a.:

  • Arztbesuche
  • Schulbesuche behinderter Kinder
  • in Einrichtungen, wie z. B. geschützte Werkstätten oder Tagesförderungseinrichtungen
  • zur Berufsausbildung

 

Anträge auf Ausgabe der Fahrcoupons können jederzeit im laufenden Kalenderjahr gestellt werden – bitte nutzen Sie das bereitgestellte Formular (weiter unten in der Rubrik »Formulare«).

 


>> Übersicht der Behindertenfahrdienste in Oranienburg (PDF-Datei)

 

Formulare

Anträge auf Ausgabe der Fahrcoupons können jederzeit im laufenden Kalenderjahr gestellt werden – bitte nutzen Sie das hier bereitgestellte Formular:

 Behindertenfahrdienst - Antrag auf Zuwendung für die Benutzung eines Fahrdienstes

 


>> Übersicht der Behindertenfahrdienste in Oranienburg (PDF-Datei)

Rechtsgrundlagen

Die Förderung findet statt auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Oranienburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Erteilung einer Berechtigungskarte zur Benutzung des Fahrdienstes sowie die Zuteilung von Wertcoupons für das jeweilige Kalenderjahr.