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Wohngeld

Wohnen kostet Geld. Sie können Unterstützung bekommen.

Der Bund und das Land Brandenburg unterstützen Sie mit Geld.

Sie geben Geld zum Wohnen dazu. Das nennt man: Zuschuss.


Leichte Sprache Wohnung
Leichte Sprache Wohnung

Wann bekommt man Wohngeld?   

Sie können Wohngeld bekommen:

  • wenn Sie zur Miete wohnen.
  • wenn Sie in Ihrem eigenen Haus wohnen.
  • wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung wohnen.

Leichte Sprache Geldscheine
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Wie viel Wohngeld Sie bekommen ist verschieden.

Es kommt darauf an:

  • wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
  • wie viel Geld alle zusammen verdienen.
  • wie teuer die Miete ist oder wie teuer es ist, im eigenen Haus zu wohnen.

Leichte Sprache Dokument
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Diese Unterlagen brauchen Sie:

Unterlagen über das Einkommen von allen, die in Ihrem Haushalt leben.

Solche Unterlagen sind zum Beispiel:

  • Bescheid über Arbeitslosengeld 1
  • Bescheid über Arbeitslosengeld 2
  • Renten-Bescheid
  • Lohn-Abrechnung mit Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Krankengeld
  • Unterhalt

Bringen Sie alle Unterlagen mit. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter macht Kopien von den Unterlagen. Dann bekommen Sie die Unterlagen zurück.


Leichte Sprache Dokument
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Wenn Sie zur Miete in einer Wohnung wohnen

  • Mietvertrag
  • Info, wie teuer die Miete ist.
    • Beweis, dass Sie in den letzten 3 Monaten Miete bezahlt haben.

Zum Beispiel: Quittungen oder Konto-Auszüge



Leichte Sprache Dokument
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Wenn Sie in einem Haus wohnen, das Ihnen gehört.

oder

Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, die Ihnen gehört.

  • Beweis, dass das Haus oder die Wohnung Ihnen gehört.
    Zum Beispiel: Grundbuch-Auszug.
  • Infos, wie groß das Haus oder die Wohnung ist.
  • Kredit-Verträge für das Haus oder die Wohnung
  • Beweis, dass Sie bezahlt haben. Zum Beispiel: Quittungen.
  • Grundsteuer-Bescheid und Beweis, dass Sie bezahlt haben.
  • Zum Beispiel: Konto-Auszüge.

  • Bescheid über Pacht-Zinsen und Beweis, dass Sie bezahlt haben.
    Zum Beispiel: Konto-Auszüge.
  • Bau-Sparverträge und Lebensversicherungen, wenn Sie damit Haus oder Wohnung bezahlen.

Leichte Sprache Bürotermin
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Sie stellen den Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle

Für Wohngeld müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie stellen den Antrag bei der Wohngeldstelle von der Stadtverwaltung Oranienburg.
Der Antrag ist ein Formular. Sie bekommen das Formular bei der Wohngeldstelle oder auf der Internet-Seite vom Land Brandenburg

Sie können das Formular auf Ihrem Computer speichern und ausfüllen.


Leichte Sprache Telefon
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Wenn der erste Buchstabe von Ihrem Nachnamen C, I, J, O, S oder T ist:

Gehen Sie zu Frau Hagedorn.

Telefon: 03301 600 763


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Wenn der erste Buchstabe von Ihrem Nachnamen A, E, L, P, Q, X, Y oder Z ist:

Gehen Sie zu Frau Lugge.

Telefon: 03301 600 765


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Wenn der erste Buchstabe von Ihrem Nachnamen H, R, U, V oder W ist:

Gehen Sie zu Frau Schaak.

Telefon: 03301 600 767


Leichte Sprache Telefon
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Wenn der erste Buchstabe von Ihrem Nachnamen B, D, F oder G ist:

Gehen Sie zu Frau Rochner.

Telefon: 03301 600 764



Telefon
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Wenn der erste Buchstabe von Ihrem Nachnamen K, M oder N ist:

Gehen Sie zu Herrn Schirrmacher.

Telefon: 03301 600 761


Leichte-Sprache_Uhr-9Uhr_160x160
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Öffnungszeiten

Dienstags:
9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 17 Uhr

Donnerstags:
9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 16 Uhr


Leichte Sprache Verwaltungsgebäude
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Adresse:

Amt für Bildung und Soziales
Sachgebiet Wohngeld / Wohnungswesen
Schloßplatz 1, 116515 Oranienburg


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