Hunde in Oranienburg
Was macht das Ordnungsamt?
- Das Ordnungsamt prüft, ob sich Menschen mit Hunden an die Regeln halten.
- Das Ordnungsamt entscheidet, welche Hunde immer an der Leine sein müssen.
Wer einen Hund hat, ist ein Hundehalter.Hundehalter müssen zum Beispiel darauf achten: Auf Gehwegen und in Parks darf kein Hundekot sein.
Das Ordnungsamt kann Menschen bestrafen, die sich nicht an die Regeln halten. Dann müssen die Menschen Geld bezahlen.
Sie müssen Hundesteuer zahlen, wenn Sie einen Hund haben
In jeder Gemeinde gibt es Regeln für die Hundesteuer.
Die Regeln sagen auch, dass es Hundesteuer gibt.
Die Regeln heißen: Hundesteuersatzung.
Die Hundesteuer sorgt dafür, dass es nicht zu viele Hunde gibt.
Mit dem Geld von der Hundesteuer bezahlt die Gemeinde wichtige Sachen.
Der Hundehalter muss Hundesteuer bezahlen.
Sie müssen den Hund anmelden.
Zu der Anmeldung gehören diese Infos:
- Woher der Hund ist
- Rasse vom Hund
- Alter vom Hund
Nach der Anmeldung bekommen Sie eine Hundesteuer-Marke.
Sie bekommen sie im Ordnungsamt oder mit der Post.
Ihr Ansprechpartner ist:
Felix Harstorff
Telefon: 03301 600 671
Email: harstorff@oranienburg.de
Befreiung von der Hundesteuer
Für die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie einen Antrag stellen.
Eine Befreiung gibt es nur für Hunde, die Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Zum Beispiel:
- Blinde Menschen
- Gehörlose Menschen
- Menschen, die einen Schwerbehinderten-Ausweis mit diesen Merkzeichen haben:
B, BL, aG oder H
Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiungvon der Hundesteuer.
Welche Hunde gefährlich sind, steht in diesem Gesetz:
Hundesteuersatzung Paragraf 3 Absatz 4.
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