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Übermittlungssperre

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.

 

Beschreibung


Widersprochen wird gegen

  • Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  • Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  • Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  • Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag.

Gebühren

– keine –

Formulare

Merkblätter