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BAföG beantragen

Ausbildungsförderung für Schüler nach BAföG

Schülerinnen und Schüler können eine individuelle Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie eine ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung absolvieren wollen, aber kein für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderliches Einkommen oder Vermögen haben und das Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern für eine Unterstützung nicht ausreicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de


Ausbildungsförderung für Schüler nach BbgAföG

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes unterstützt das Land Brandenburg die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de


Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nach dem BAföG wird eine individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit soll dem Einzelnen - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation seiner Familie - die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat. Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

das für Ihre Hochschule zuständige Studentenwerk


Meister-BAföG nach dem AFBG

Das AFBG, das sogenannte Meister-BAföG, unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und erleichtert Existenzgründungen. Vorausgesetzt wird der Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Sollte bereits eine vergleichbare hohe berufliche Qualifikation bestehen, z. B. ein abgeschlossenes Studium, so besteht kein Anspruch auf die Förderung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de