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Brandsicherheit

Allgemeine Fragen zu Angelegenheiten der Feuerwehr beantworten Ihnen die unten stehenden Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz:

  • statistische Angaben
  • Brandschutzgesetz
  • Feuerwehrgebührensatzung

Beschreibung

Durch Brände können Schäden von erschreckend großem Ausmaß entstehen, obwohl die Ursache oft nur eine Kleinigkeit war. Brände sind kein unabwendbares Schicksal. Ihre Entstehung kann weitgehend verhindert und ihre Auswirkungen können spürbar verringert werden. Der Brandschutz gliedert sich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Unter vorbeugendem Brandschutz werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die
• eine Entstehung von Bränden verhütet,
• eine Brandausbreitung verhindert,
• die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen und Tieren ermöglicht und
• die Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereitet.

Mittel zur Brandverhütung sind vor allem die Auseinanderhaltung von Zündenergien und zündfähigen Stoffen sowie die Sorgfalt der Menschen beim Umgang mit Zündgefahren. Ist aber ein Brand entstanden, so muss durch vorbeugende Maßnahmen, insbesondere durch bauliche Brandschutzmaßnahmen, verhindert werden, dass sich der Brand ausbreiten kann. Für die Brandbekämpfung und Rettung durch den abwehrenden Brandschutz müssen vorbeugend auch die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. So müssen vorbereitend die für Lösch- und Rettungsmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden Hierzu gehören insbesondere die Einrichtungen zum Melden und Alarmieren, zum Löschen und für den Rauchabzug. Wichtig sind auch vorbereitende Maßnahmen, die das Verhalten im Brandfall regeln. Sie sind erforderlich, damit bei einem Brand die Lösch- und Rettungsarbeiten schnell und zielgerichtet durchgeführt werden können.

Rechtsgrundlagen