Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Datenschutz

Jeder Mensch hat das Recht, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes). Einschränkungen dieses Rechts bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.
 

Datenschutzbeauftragte/r der Behörde

Die behördliche Datenschutzbeauftragte unterstützt die Behörde bei der Ausführung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Sie wirkt darauf hin, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten in rechtmäßiger Weise erfolgt. Fragen, Hinweise oder Beanstandungen zur Verarbeitung personenbezogener bzw. personenbeziehbarer Daten durch Mitarbeiter/innen oder Beauftragte der Stadt Oranienburg können an die behördliche Datenschutzbeauftragte herangetragen werden.

Bitte beachten Sie, dass sich der Verantwortungsbereich der behördlichen Datenschutzbeauftragten auf die Aufgaben der Stadt Oranienburg beschränkt. Als Ansprechpartnerin für datenschutzrechtliche Angelegenheiten ohne Bezug zur Arbeit der Stadt Oranienburg steht Ihnen die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zur Verfügung.
 

Rechtsgrundlagen

Seit 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzend dazu sind bereichsspezifische Vorschriften im Bundes- bzw. Landesrecht (z. B. Abgabenordnung, Bundesmeldegesetz) sowie das Brandenburgische Datenschutzgesetz für den Umgang der Behörde mit personenbezogenen Daten maßgeblich.