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Eheurkunde Ausstellung

Nr. 99059004012000
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie benötigen eine aktuelle Eheurkunde? Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

 

Beschreibung

Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt, welche die Eheschließung beurkundet hat, beantragen.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 55 bis 58 Personenstandsgesetz (PstG)
  • §§ 61 bis 68 Personenstandsgesetz (PstG)
  • §§ 48 bis 50 Personenstandsverordnung (PStV)

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Eheurkunde bezieht
  • der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • gemeinsame Kinder der Ehepartner
  • Eltern der Ehepartner

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen. (siehe >> Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt (99059001019000))

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Für die Ausstellung einer Eheurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GEBOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Eheurkunde: EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: EUR 7,50 / je Urkunde
  • Auskunft aus der Sammelakte: EUR 20,00

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung in der Zentral-Kasse (Bürgeramt)
  • Außer Ihnen selbst, darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Ausstellung einer Eheurkunde postalisch oder per E-Mail beantragen:

Nutzen Sie bitte das Anforderungsformular auf der Seite der Stadt Oranienburg (www.oranienburg.de) unter >> Rathaus & Service > Bürgerservice > Formulare > Personenstandsurkunde - Anforderung (Online-Formular)

  • als Legitimationsnachweis genügt eine Kopie/Scan eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Sie erhalten nunmehr einen Gebührenbescheid
  • Nach vollständiger Einzahlung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Oranienburg, erhalten Sie die Eheurkunde/n postalisch

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Antragsteller die Eheurkunde bei postalischer oder elektronischer Antragstellung innerhalb von 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Eheurkunde im Rahmen des vereinbarten Termins ausgestellt.

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Eheregistern im Standesamt: 80 Jahre.

Die Aufbewahrungsfrist eines Eheregisters im Standesamt beträgt 80 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Standesamt geht das Eheregister in den Bestand des jeweiligen Stadtarchivs über. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit nach 80 Jahren, hat die Beantragung einer Abschrift des Eheregisters nunmehr über das Stadtarchiv zu erfolgen.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht