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Einbürgerung

Den Antrag auf Einbürgerung bekommen Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Dabei wird Ihnen erörtert, ob Sie grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail:Info@oberhavel.de

Weiterführendes

Deutschkurse und Einbürgerungstest

Die Kreisvolkshochschule Oberhavel bietet Kurse für Deutsch als Fremdsprache an.

Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie hier.

Für die Einbürgerung benötigen Sie seit 1. September 2008 neben dem Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse auch den bestandenen Einbürgerungstest, den Sie bei der Kreisvolkshochschule Oberhavel ablegen können.

Zuständige Stelle:

Kreisvolkshochschule Oberhavel

Telefon: (03301) 601-5752

www.vhs.oberhavel.de


Namensänderung für Eingebürgerte und Spätaussiedler

Durch Einbürgerung oder durch den Status als Spätaussiedler können Sie Ihren Namen an eine in Deutschland übliche Form angleichen ("Angleichungserklärung").

Sie können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt

1. aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen,
2. bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen einen solchen Namen wählen,
3. Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht,
4. die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen,
5. eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so kann sie neue Vornamen annehmen.

Ist der Name Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, so kann die Erklärung während des Bestehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft nur von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern abgegeben werden.

Zuständige Stelle:

Standesamt Oranienburg

Schloßplatz 1, Haus II, 1. Stock
16515 Oranienburg
Telefon: Telefon (03301) 600-692
Telefax: Telefax (03301) 600-99-692
Sprechzeiten: Di. 09.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00
Do. 09.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00