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Einwohnerfragestunde

In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind alle Personen, die in der Stadt Oranienburg wohnen, berechtigt, Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzungen oder anderen Stadtangelegenheiten zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbereiten (Einwohnerfragestunde).

Fragen müssen drei Werktage vor der Sitzung schriftlich an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gerichtet sein. Kann eine Frage in der Sitzung nicht mündlich beantwortet werden, wird eine schriftliche Antwort an den Fragenden vorgenommen.

Das gleiche gilt für die Ausschüsse.

Die Einwohnerfragestunde findet vor Behandlung der Tagesordnungspunkte statt.