Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Strafregister. Der Antrag muss durch die Person selbst oder den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Person mit Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in Oranienburg gemeldet ist und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Vor dem 18. Lebensjahr kann der Antrag auch durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die Beantragung kann online oder persönlich im Bürgeramt erfolgen.
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion können Sie Führungszeugnisse auch online auf der Website des Bundesamtes für Justiz beantragen und bezahlen. Weitere Informationen finden Sie auf: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Kategorien:
- Einfaches Führungszeugnis (Belegart N)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE)
- Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (Belegart O)
Das Führungszeugnis wird entsprechend der Belegart direkt vom Bundesamt für Justiz zu Ihnen oder der anfordernden Behörde geschickt. Die Stadt Oranienburg hat keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungsdauer.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich
Für das erweiterte Führungszeugnis muss die Bescheinigung des Arbeitgebers oder des Vereinsvorsitzenden vorgelegt werden.