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Fundangelegenheiten

  • Entgegennahme von Verlustanzeigen
  • Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen
  • Unterbringung von Fundtieren

Beschreibung

Fundsachen werden beim Fundbüro der Stadt Oranienburg registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten entweder versteigert oder an den Finder herausgegeben.

Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie aber bei einem Wert von über 10,00 EUR registrieren lassen.

Der Finder hat Anspruch auf Finderlohn und Auslagenersatz, den der Verlierer zu zahlen hat.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren

Kosten


Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

Finderlohn laut BGB:

• bis 500,– EUR = 5%
• ab 500,– EUR = 3 %

Gebühr bei der Abholung der Fundsache vom Finder nach 6 Monaten:

• bis 25,– EUR = gebührenfrei
• im geschätzten Wert von 25,– EUR oder mehr 4 % des geschätzten Wertes, mindestens jedoch 6,– EUR
• von 150,– EUR bis 500,– EUR = 11,– EUR
• ab 500,– EUR = 16,– EUR