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Geburtenregister Ausdruck (Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister)

Nr. 99027005250000
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Die Abschrift gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat.

Sie möchten heiraten und benötigen eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister?

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

 

Land Brandenburg:

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

 

Beschreibung

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Die Abschrift gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat.

Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält die Abschrift auch sämtliche Folgebeurkundungen, welche spätere Änderungen im Geburtenregister (Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Namensänderungen, etc.) darstellen.

Rechtsgrundlagen

  • § 55 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 50 Personenstandsverordnung (PstV)

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer beglaubigten Abschrift benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die beglaubigte Abschrift bezieht
  • der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person in gerader Linie
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Abschrift nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Für die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift allen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GebOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister:  EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: EUR 7,50 / je Abschrift
  • Auskunft aus der Sammelakte: EUR 20,00

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung in der Zentral-Kasse (Bürgeramt)
  • Außer Ihnen selbst, darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Ausstellung einer beglaubigten Abschrift postalisch oder per E-Mail beantragen:

Nutzen Sie bitte das Anforderungsformular auf der Website der Stadt Oranienburg (www.oranienburg.de) unter >> Rathaus & Service > Bürgerservice > Formulare > Personenstandsurkunde - Anforderung (Online-Formular)

  • als Legitimationsnachweis genügt eine Kopie/Scan eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Sie erhalten nunmehr einen Gebührenbescheid
  • Nach vollständiger Einzahlung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Oranienburg, erhalten Sie die Geburtsurkunde/n postalisch

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Antragsteller die beglaubigte Abschrift bei postalischer oder elektronischer Antragstellung innerhalb von 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die beglaubigte Abschrift im Rahmen des vereinbarten Termins ausgestellt.

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Geburtenregistern im Standesamt:  110 Jahre

Die Aufbewahrungsfrist eines Geburtenregisters im Standesamt beträgt 110 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Standesamt geht das Geburtenregister in den Bestand des jeweiligen Stadtarchivs über. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit nach 110 Jahren, hat die Beantragung einer Abschrift des Geburtenregisters nunmehr über das Stadtarchiv zu erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 mit der Einführung elektronischer Personenstandsregister abgeschafft).