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Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig (Internationale Geburtsurkunde)

Nr. 99027002012002
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Die Abschrift gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde oder einen Nachweis über die Geburt zur Vorlage bei ausländischen Stellen? Hierfür können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den rechtlichen Eltern. Sofern Sie eine Geburtsurkunde oder einen Nachweis über die Geburt zur Vorlage bei ausländischen Stellen benötigen, können Sie sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine aktuelle mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen.

In den Vertragsstaaten des Übereinkommens (siehe Rechtsgrundlagen) ist keine zusätzliche Beglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich. Der Vordrucktext der Urkunde wird in 16 Sprachen der Vertragsstaaten ausgestellt (siehe Rechtsgrundlagen), die Angaben über die Person wird dem deutschen Geburtenregister entnommen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch.

 

Rechtsgrundlagen

  • § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
  • § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
  • Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
     
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
     
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel


 

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person in gerader Linie
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

 

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GEBOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Mehrsprachige Geburtsurkunde: EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar:  EUR 7,50 / je Urkunde
  • Auskunft aus der Sammelakte: EUR 20,00

 

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung in der Zentral-Kasse (Bürgeramt)
  • Außer Ihnen selbst, darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Ausstellung einer mehrsprachigen Geburtsurkunde postalisch oder per E-Mail beantragen:

Nutzen Sie bitte das Anforderungsformular:


  • als Legitimationsnachweis genügt eine Kopie/Scan eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Sie erhalten nunmehr einen Gebührenbescheid
  • Nach vollständiger Einzahlung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Oranienburg, erhalten Sie die Geburtsurkunde/n postalisch

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Antragsteller die Geburtsurkunde bei postalischer oder elektronischer Antragstellung innerhalb von 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Geburtsurkunde im Rahmen des vereinbarten Termins ausgestellt.

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Geburtenregistern im Standesamt: 110 Jahre

Die Aufbewahrungsfrist eines Geburtenregisters im Standesamt beträgt 110 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Standesamt geht das Geburtenregister in den Bestand des jeweiligen Stadtarchivs über. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit nach 110 Jahren, hat die Beantragung einer Abschrift des Geburtenregisters nunmehr über das Stadtarchiv zu erfolgen.