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Geburtsurkunde Ausstellung

Nr. 99027002012000
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den rechtlichen Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine aktuelle Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist den Tag, die Uhrzeit und den Ort der Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den rechtlichen Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde gibt immer den Stand des Geburtenregisters wieder, welcher am Tag der Ausstellung der Geburtsurkunde aktuell ist. Die beglaubigte Abschrift beinhaltet alle Informationen und Änderungen, welche vom Tag der erstmaligen Beurkundung, bis zur Ausstellung der Abschrift im Geburtenregister beurkundet wurden. Hierzu zählen z.B. Änderungen der Namensführung oder der rechtlichen Abstammung (Anerkennung der Vaterschaft, Adoption). Zuständig für die Ausstellung beider Dokumente ist das Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 55 bis 58 Personenstandsgesetz (PstG)
  • §§ 61 bis 68 Personenstandsgesetz (PstG)
  • §§ 48 bis 50 Personenstandsverordnung (PStV)

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
  • der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person in gerader Linie
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt. In Brandenburg richten sich die Gebühren nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und Kommunales (GEBOMIK) in seiner aktuell gültigen Fassung.

  • Geburtsurkunde: EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: EUR 7,50 / je Urkunde
  • Auskunft aus der Sammelakte: EUR 20,00

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer Geburtsurkunde persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung ist vorher telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung in der Zentral-Kasse (Bürgeramt)
  • Außer Ihnen selbst, darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

Ausstellung einer Geburtsurkunde postalisch oder per E-Mail beantragen:

Nutzen Sie bitte das Anforderungsformular:

 

  • als Legitimationsnachweis genügt eine Kopie/Scan eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person
  • Sie erhalten nunmehr einen Gebührenbescheid
  • Nach vollständiger Einzahlung der Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Oranienburg, erhalten Sie die Geburtsurkunde/n postalisch

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Antragsteller die Geburtsurkunde bei postalischer oder elektronischer Antragstellung innerhalb von 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Geburtsurkunde im Rahmen des vereinbarten Termins ausgestellt.

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Geburtenregistern im Standesamt: 110 Jahre

Die Aufbewahrungsfrist eines Geburtenregisters im Standesamt beträgt 110 Jahre. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist im Standesamt geht das Geburtenregister in den Bestand des jeweiligen Stadtarchivs über. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit nach 110 Jahren, hat die Beantragung einer Abschrift des Geburtenregisters nunmehr über das Stadtarchiv zu erfolgen.