Gewerbeauskunft
Das Gewerbe-Melderegister der Stadt ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handelsregister). Deshalb besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Gewerbe-Melderegister. Das Einholen von Auskünften über Gewerbebetriebe ist notwendig, um z. B. die ladungsfähige Anschrift eines Gewerbetreibenden in Mahnsachen festzustellen.
Notwendige Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag
- bei erweiterten Auskünften muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft vorliegen
Gebühren und Preise
- 12,00 € pro Auskunft (für die erste bis zehnte Person oder Betriebsstätte)
+ 5,00 € für jede weitere Person - 15,00 € pro Auskunft (bei erheblichen Nachfragen oder Ermittlung)
Rechtsgrundlagen
Mitarbeiter/Innen
Sandra Ernst »
SB Gewerbeangelegenheiten
(03301) 600 686
(03301) 600-99-686
Raum: 2.119
E-Mail
Nicole Ebel »
SB Gewerbeangelegenheiten
(03301) 600 696
(03301) 600-99-696
Raum: 2.119 (Haus 2)
E-Mail