Seiteninhalt

Anliegen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Jugendarzt

Jugendgesundheitsuntersuchung

Versicherte haben im Alter zwischen 12 und 14 Jahren Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, psychische und soziale Entwicklung gefährden. Besonderer Schwerpunkt ist die Beratung von Jugendlichen zu Fragen der Sexualität und Verhütung, Drogen und Sucht sowie zu Gesundheitsfragen, die den einzelnen Jugendlichen beschäftigen. Die Untersuchung kann beim Kinder- und Jugendarzt oder beim Hausarzt erfolgen.

Weitere Informationen zur Jugendgesundheitsuntersuchung finden Sie hier.

Zuständige Stelle:
Hausärztin/ Hausarzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

Untersuchung bei Auszubildenden unter 18 Jahren

Um Jugendliche in der ersten Zeit der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung vor. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Auszubildende einstellen wollen, die noch nicht volljährig sind, müssen Ihnen die Jugendlichen eine Bescheiningung über eine sogenannte Erstuntersuchung vorlegen.

Zuständige Stelle:
Hausärztin/ Hausarzt oder ein Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

Weiterführendes

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises Oberhavel berät Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Betreuer zu Fragen der Gesundheit und Entwicklung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zuständige Stelle:

Landkreis Oberhavel
Der Landrat
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 601-0
Fax: 03301 601-111
E-Mail: Info@oberhavel.de