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Mütterberatung

Hier auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zu folgenden Themen:

  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
  • Stiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens«
  • Einmalige Beihilfen
  • Hebammenhilfe
  • Familienhebamme
  • Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
  • Arbeitsentgelt im Beschäftigungsverbot
  • Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte
  • Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte
  • Schwanger – und keiner darf es erfahren? Anonyme Beratung und vertrauliche Geburt

Informationen rund um das Thema »Mutterschutz« finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend »Leitfaden zum Mutterschutz«. Sie können die Broschüre hier kostenlos bestellen oder herunterladen.

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung


Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schwangerenvorsorge. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Die Inhalte der Schwangerenvorsorge sind gesetzlich in den "Mutterschafts-Richtlinien" festgelegt. Von den Kassen werden die dort aufgeführten Untersuchungen gezahlt. Alle zusätzlichen Leistungen, z. B. "Nackenfaltenmessung" werden ohne medizinischen Grund nicht von den Krankenkassen getragen.

Zuständige Stelle:

Ihre Frauenärztin/ Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme


Stiftung Mutter und Kind

Sowohl ALG II-Empfänger als auch Familien mit Einkommen können finanzielle Hilfen bei der Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens« beantragen.Ob Sie Anspruch auf Stiftungsmittel für die Babyerstausstattung haben, können Sie bei der Beratungsstelle für Schwangere erfragen.Höhe der Unterstützung wird individuell berechnet.

Wichtig: Der Antrag auf finanzielle Unterstützung ist vor der Geburt bei den Schwangerenberatungsstellen zu stellen (nicht bei der Stiftung)!

Kontakt:

Deutsches Rotes Kreuz
Beratungsstelle für Schwangere, Schwangerschaftskonflikt, Partnerschafts- und Lebensberatung
Albert-Buchmann-Str. 17
16515 Oranienburg

Telefon: 03301/ 20 19 45

E-Mail: schwangerenberatung@drk-mohs.de

www.schwangerenberatung-oranienburg.de

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einmalige Beihilfen

Sowohl ALG II-Empfänger als auch berufstätige Frauen können einmalige Beihilfen - für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung - beantragen.

Die Höhe von einmaligen Beihilfen wird individuell berechnet. Über den Anspruch auf einmalige Beihilfen können Sie sich bei der Beratungsstelle für Schwangere beraten lassen. Die Leistungen werden beim Jobcenter oder Sozialamt beantragt.

Kontakt:

Deutsches Rotes Kreuz

Beratungsstelle für Schwangere,
Schwangerschaftskonflikt, Partnerschafts- und Lebensberatung
Albert-Buchmann-Str. 17
16515 Oranienburg

Telefon: 03301/ 20 19 45

E-mail: schwangerenberatung@drk-mohs.de

www.schwangerenberatung-oranienburg.de

Hebammenhilfe

Versicherte Frauen haben während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in den ersten Wochen danach.

Familienhebamme

Seit Oktober 2013 ist in den Oberhavel Kliniken eine Familienhebamme tätig. Sie hat eine beratende und begleitende Funktion und unterstützt Familien bis zum ersten Lebensjahr des Kindes.

Die Inanspruchnahme der Familienhebamme ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit beendet werden.

Kontakt:
Familienhebamme
Antje Karwinkel

0176/ 62095892

oder

Oberhavel Netzwerk Gesunde Kinder
Oberhavel Kliniken GmbH
Robert-Koch-Str. 2-12
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 66-2037

E-Mail: gesunde.kinder@oberhavel-kliniken.de

Weitere Informationen zum Netzwerk Gesunde Kinder finden Sie hier.

Haushaltshilfe bei der Schwangerschaft

Wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können und diese Arbeit von keinem anderen Familienangehörigen übernommen werden kann, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen.

Zuständige Stelle:

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn)

Wenn Sie aufgrund einer Beschäftigungseinschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können, brauchen Sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie behalten mindestens ihren Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn). Der Mutterschutzlohn stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsengelt dar. Er entspricht in der Regel wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Zuständige Stelle:

Ihr Arbeitgeber

Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte

Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte

Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt. Anspruch auf das Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro kalendertäglich haben nur freiwillig oder pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen. Freiwillig versicherte Mitglieder haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung).

Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.

Zuständige Stelle:

die gesetzlichen Krankenkassen, Ihr Arbeitgeber

Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat- oder familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro. Auch diese Arbeitnehmerinnen bekommen Arbeitgeberzuschuss.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

www.mutterschaftsgeld.de

Zuständige Stelle:

Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Telefon: 0228/ 619 18 88

Schwanger - und keiner darf es erfahren?

Anonyme Schwangerschaftsberatung und vertrauliche Geburt.

Die Initiative »Beratung und Geburt VERTRAULICH« steht Ihnen vertrauensvoll zur Seite und schützt Sie, wenn Sie nicht mehr weiter wissen. Gemeinsam mit Ihnen wird hier ein guter und sicherer Weg gesucht – für Sie und Ihr Kind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.geburt-vertraulich.de